Skip to Content

Unsere Servicezeiten: Experten-Beratung Mo-Fr 08:00-19:00

089 51 52 22 16
Nachricht senden Rückruf vereinbaren
Eine Frau mit kurzen braunen Haaren hat ein Headset auf und richtet das Mikrofon zurecht. Sie lächelt.

Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

Pflegezusatzversicherung.

Nicht selten tritt die Situation ein, dass ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird. Überraschend und ohne Vorwarnung.

Mit unserer Pflegeplatz-Garantie möchten wir unsere Kunden unserer Pflegezusatzversicherung entlasten und sie bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit unterstützen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz.

Mit der Deutschen PrivatPflege entscheiden Sie sich für eine hervorragende Pflegezusatzversicherung, die durch Ihre persönliche Kundenkarte abgerundet wird. Viele wertvolle Zusatzleistungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe - jetzt und im Pflegefall.
 

  • 24h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48h-Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
  • Persönliche Pflegehotline durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
  • Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was das Leben auch bereithält, mit unserer Pflegekostenversicherung bleiben Sie flexibel. Sollten Sie einmal finanziell andere Prioritäten haben, z.B. bei

  • Einstieg in die Selbständigkeit,
  • Immobilienfinanzierung,
  • Eltern- oder Pflegezeit,
  • oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit,

so können Sie Ihren Pflegeschutz aussetzen. Geringere Beiträge sichern Ihnen den problemlosen Wiedereinstieg in Ihre ruhende Pflegezusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Ruhezeit kann zweimal für die Dauer von mindestens 6 Monaten und maximal 12 Monaten und ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.

 

 


 

Ambulante Zusatzversicherung.

TCM umfasst ein größeres Leistungsspektrum, zu dem unter anderem diagnostische Verfahren, Akupunktur und Arzneitherapie zählen. Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur sowie Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie). Nicht erstattungsfähig aus dem Tarif Naturmedizin sind Kosten für Bewegungsübungen wie Qigong.

Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können.

Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind immer im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn sie unter den in Nr. 4.2. a) genannten Leistungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind. Sofern Sie eine Leistung aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis in Anspruch nehmen möchten, die nicht in den Tarifbedingungen aufgeführt ist (zum Beispiel Ayurveda, Sauerstofftherapie, Umweltmedizin), wird die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall durch die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. geprüft.

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Zu den jeweiligen naturheilkundlichen Untersuchungen und alternativen Behandlungsmethoden werden entsprechende Abrechnungsvorschläge gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Abrechnung muss demnach im Rahmen der GOÄ erfolgen.

IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Der Tarif Vorsorge schließt diese gesetzliche Versorgungslücke sinnvoll und entlastet Sie finanziell. Bei der Mehrzahl an Leistungen, die aus dem Tarif Vorsorge erstattet werden, handelt es sich um IGeL-Leistungen. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen/Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.

Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de.

 

Nein, die ambulante Zusatzversicherung sieht keine Wartezeiten vor. Ein Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang sofort ab Versicherungsbeginn.


 

Zahnzusatzversicherung.

Eine gute Zahnzusatzversicherung wie die ZahnGesund 75 +, die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe, aber auch Kieferorthopädie einschließt, beginnt für Kinder schon ab einem Euro.

Erwachsene, die nicht nur ihren Eigenanteil reduzieren möchten, sondern umfassende Leistungen wie Bleaching, hochwertigen Zahnersatz, kieferorthopädische Maßnahmen oder moderne Laserbehandlungen in Anspruch nehmen möchten, zahlen dann höhere Beiträge. So liegt der Beitrag in unserem Top-Tarif ZahnGesund 100 für einen 31-jährigen bei 31,80 Euro.

Für alle, die es gerne ausgewogen halten, bietet der ZahnGesund 85+ ein mehr als gutes Preis-Leistungsverhältnis. Einen Überblick über die Leistungen und Ihre Beitragsprämie können Sie mit dem Beitragsrechner auf unserer ZahnGesund-Seite ermitteln. Geben Sie einfach Ihr Geburtsjahr ein und ermitteln Sie Ihren Beitrag für die drei Tarifvarianten.

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss häufig Gesundheitsfragen beantworten. Meistens handelt es sich dabei um Fragen, ob Zähne schon durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden, ob man derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt ist, oder eine Behandlung angeraten wurde. Gesundheitsfragen helfen den Versicherern, das Risiko des Interessenten einzuschätzen und zu prüfen, zu welchen Bedingungen eine Zahnversicherung abgeschlossen kann.  

Der Münchener Verein geht bei den neuen ZahnGesund-Tarifen einen anderen Weg. Mittels einer Frage wird lediglich die Anzahl der fehlenden Zähne abgefragt. Ist diese kleiner als 4, kann die Zahnzusatzversicherung bequem online und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Ein fehlender Zahn ist sogar mitversichert, sofern noch keine Behandlung angeraten ist oder bereits begonnen wurde.

Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Dies ist meistens dann der Fall, wenn die Zahnzusatzversicherung sofort für Behandlungen leistet, also keine Wartezeiten vorsieht.

Gäbe es diese Leistungsbeschränkungen in den ersten Vertragsjahren nicht, dann könnten Versicherte direkt nach Vertragsschluss umfangreiche Zahnbehandlungen oder Gebisssanierungen vornehmen lassen, die mit hohen Kosten verbunden wären. Diese Kosten müssten dann bereits bei der Beitragskalkulation mit einfließen, dazu sind die Versicherer verpflichtet. Der Versicherungsbeitrag wäre also deutlich teurer – und das für alle, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten. Unter dem Strich würden dann alle Versicherten diejenigen mitfinanzieren, die ohne Vorversicherungszeit sofort hohe Leistungen in Anspruch nehmen.

Auch bei den Zahnzusatzversicherungen des Münchener Verein sind Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren vorgesehen (s. a.  FAQ dazu). Unsere neuen ZahnGesundtarife haben jedoch ein besonderes Feature: wir rechnen Ihnen bei einem Wechsel Ihre Vorversicherungszeit an, die Sie in einer anderen Zahnzusatzversicherung erworben haben.

Für Neueinsteiger lohnt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sichergehen, dass bei den ersten größeren Zahnersatzbehandlungen die Höchstbegrenzungen entfallen sind.

Bei ZahnGesund profitieren Sie von einer Leistung ab dem ersten Tag. Daher gibt es in den ersten Jahren folgende Höchsterstattungen:

ZahnGesund 75+:

  • im 1. Versicherungsjahr bis zu 900 €
  • im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 1.800 €
  • im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 2.700 €
  • im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 3.600 €

ZahnGesund 85+:

  • im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.000 €
  • im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 2.000 €
  • im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
  • im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 4.000 €

ZahnGesund 100:

  • im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.500 €
  • im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
  • im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 4.500 €
  • im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 6.000 €

Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen. Ab dem 5. Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.

Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Zahnzusatzversicherung abschließen, stößt in der Regel auf den Begriff „Wartezeiten“. Grundsätzlich bedeutet das, dass Ihnen innerhalb dieses Zeitraums (ab Vertragsschluss) die Kosten für die jeweilige Maßnahme beim Zahnarzt von der Versicherung nicht erstattet werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge (Prophylaxe) beträgt die allgemeine Wartezeit in der Regel drei Monate, bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen Maßnahmen ist diese zumeist mit acht Monaten angesetzt. 

Die neuen ZahnGesund-Tarife des Münchener Verein gehen hier einen anderen Weg: Hier bekommen Sie sofort nach Vertragsabschluss Ihre Kosten innerhalb der Leistungsgrenzen erstattet.

Ein Zahnersatz mit einem Implantat ist eine kostenintensive Maßnahme, die schnell bis zu 4.000 € kosten kann. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur mit einem Festzuschuss von ca. 471 €.

In unseren ZahnGesund-Tarifen leisten wir je nach Tarif-Variante

  • 75 % im Tarif ZahnGesund 75+
  • 85 % im Tarif ZahnGesund 85+
  • 100 % im Tarif ZahnGesund 100.

Mit dem Bonusheft-Upgrade können Sie Ihren Eigenanteil in den Tarifen Zahngesund 75+ und Zahngesund 85+ noch einmal um 5 % reduzieren.

Ein ausführliches Kostenbeispiel finden Sie hier.

Zahn-Bleaching ist eine immer beliebter werdende Methode, um die eigene Zahnfarbe künstlich aufzuhellen. Die Gründe dafür können medizinischen Ursprungs sein, wie z.B. eine Aufhellung verfärbter Zähne nach einer Wurzelkanalbehandlung, oder ästhetische Motive, wie der Wunsch nach makellosen, weißen Zähnen.

Mit der ZahnGesund 100  erhalten Sie 200 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren für ein Zahnbleaching – ganz gleich, was Ihre Beweggründe dafür sind. 

Gesunde und schöne Zähne bis ins hohe Alter – mit sorgfältiger Zahnpflege und regelmäßiger Zahnprophylaxe muss dies kein Wunsch bleiben. Vieles kann man selbst dazu beitragen. Darüber hinaus empfehlen medizinische Experten jährlich zwei professionelle Zahnreinigungen durch einen Zahnarzt vornehmen zu lassen.

Mit unseren ZahnGesund -Tarifen erhalten Sie bis zu 200 € pro Jahr für Zahnreinigung- und Prophylaxe-Behandlungen – je nach gewählter Tarifvariante.

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Leistungsstaffel & Wartezeit

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

1. Versicherungsjahr 900 € 1.000 € 1.500  €
1.  bis 2. Versicherungsjahr 1.800 € 2.000 € 3.000 €
1. bis 3. Versicherungsjahr 2.700 € 3.000 € 4.500 €
1. bis 4. Versicherungsjahr 3.600 € 4.000 € 6.000 €
ab dem 5. Versicherungsjahr unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Wartezeit entfällt entfällt entfällt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Zahnersatz*

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Regelversorgung 100 %  100 % 100 %

Implantate  & Knochenaufbau

75 bis 80 %** 85 bis 90 %** 100 %
Kronen, Brücken & Prothesen 75 bis 80 %** 85 bis 90 %** 100 %
Inlays & Onlays 75 bis 80 %** 85 bis 90 %** 100 %
Verblendschalen & Veneers 75 bis 80 %** 85 bis 90 %** 100 %
Funktionsanalyse & -therapie 75 bis 80 %** 85 bis 90 %** 100 %

* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Upgrade +5 %, wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos 10 Jahre geführt haben.

 
Erstattungen für kieferorthopädische Leistungen:

Kieferorthopädie*

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Kieferorthopädie bei Unfall 75 %
(max. 1.000 €)
85 %
(max. 2.500 €)
**
Kieferorthopädie bis 18 Jahre**   100 %
(max. 5.000 €)***
Kieferorthopädie ab 19 Jahre** 100 %
(max. 2.500 €)***
Kieferorthopädie Funktionsanalyse
Aligner
Lingualtechnik
Mini-, Kunststoff, Keramik-Brackets****
Retainer (Zahnstabilisation)

* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Der Höchstbetrag gilt je Altersgruppe nur einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Leistung gilt für KIG (Kieferindikationsgruppe) 1-5.
*** Der Tarif ZahnGesund 100 leistet unabhängig davon, ob ein Unfall zugrunde liegt oder nicht.
**** Sofern die Maßnahmen der verbesserten Funktionen dienen. Rein ästhetische Maßnahmen werden nicht erstattet.

 

Erstattungen für weitere zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen:

Zahnbehandlung

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Hochwertige Kunststofffüllungen 100 %  100 % 100 %

Parodontosebehandlung (inkl. GKV)

100 %  100 %  100 % 
Parodontosebehandlung (ohne GKV) 75 % 85 % 100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV) 100 %  100 %  100 %
Wurzelbehandlung (ohne GKV) 75 % 85 % 100 %
Funktionsanalyse & -therapie (inkl. GKV) 100 %  100 %  100 %
Funktionsanalyse & -therapie (ohne GKV) 75 % 85 % 100 % 

Prophylaxe

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Professionelle Zahnreinigung 75 %
(2 x 75 € /Jahr)
85 %
(2 x 85 € /Jahr)
100 %
(2 x 100 € /Jahr)
Fissurenversiegelung
Fluoridierung
Kariesrisikodiagnostik
Mundhygienestatus
Zahnbleaching 200 € alle 2 Jahre

 

Auslandsreise-Krankenversicherung

Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen

  • den Namen der behandelten Person,
  • die Krankheitsbezeichnungen,
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen und
  • die einzelnen Behandlungstage enthalten.
     

Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
 

Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:

  • Fragen zu reisemedizinischen Informationen 
  • Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
  • Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
  • Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
  • Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
  • Organisation einer Beisetzung im Ausland 
  • Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
 

Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise  können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.

Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.

Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslands­reisekranken­versicherungen ab und hält sie auch sinn­voll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen  häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.

  • In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
  • Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar. 

Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.