Auslandsreise-Krankenversicherung.
Im Ausland medizinisch bestens abgesichert.
- Keine Wartezeit
- Als Einzel- und Familienschutz abschließbar
- Für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage
Einfach, schnell, günstig
Wir wollen, dass Sie auf der ganzen Welt sicher unterwegs sind und im Notfall optimalen Schutz haben. Darum ist die Auslandsreise-Krankenversicherung des Münchener Verein besonders günstig und ihr Abschluss ganz einfach. Zusätzlich hilft Ihnen unsere Urlaubscheckliste an alles Wichtige zu denken, um ganz entspannt auf Reisen zu gehen.
Ihre Vorteile
Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze abschließbar
Nur eine Police für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage
Schutz auf Urlaubs- und Geschäftsreisen
Noch am Reisetag bis zum Antritt der Reise Online-Abschluss möglich
Kostenloser 24-Stunden-Reise-Notruf (+ 49 89 5152-1522), erreichbar an 365 Tagen im Jahr
Unsere Tarife
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihres Jahresbeitrags Ihr Geburtsjahr ein:
Single | Familie |
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100% Erstattung für:
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Weitere Vorteile:
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--,-- € Jetzt abschließen | --,-- € Jetzt abschließen |
Downloads Auslandsreise-Krankenversicherung.
Starke Leistungen, günstige Beiträge
Altersgruppe | Ausland Single | Ausland Familie |
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0 - 64 Jahre | 8,40 € | 18,60 € |
65 - 74 Jahre | 19,80 € | 39,60 € |
ab 75 Jahre | 28,20 € | 59,40 € |
Fragen und Antworten zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen
- den Namen der behandelten Person,
- die Krankheitsbezeichnungen,
- die einzelnen ärztlichen Leistungen und
- die einzelnen Behandlungstage enthalten.
Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:
- Fragen zu reisemedizinischen Informationen
- Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
- Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
- Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
- Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
- Organisation einer Beisetzung im Ausland
- Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.
Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.
Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslandsreisekrankenversicherungen ab und hält sie auch sinnvoll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.
- In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
- Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar.
Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.
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