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Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

Zahnversicherungen

Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Dies ist meistens dann der Fall, wenn die Zahnversicherung sofort für Behandlungen leistet, also keine Wartezeiten vorsieht.
Für die Zahnversicherungen gelten folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren (VJ):

Leistungs-
begrenzungen
dentalPLUS

ZahnGesund
75+

ZahnGesund
85+

ZahnGesund
100

  250 € im 1. VJ 900 €  im 1. VJ 1.000 € im 1. VJ  1.500 € im 1. VJ
  500 € im 2. VJ 1.800 € im 1.-2. VJ 2.000 € im 1.-2. VJ 3.000 € im 1.-2. VJ
  750 € im 3. VJ 2.700 € im 1.-3. VJ 3.000 € im 1.-3. VJ 4.500 € im 1.-3. VJ
    3.600 € im 1.-4. VJ 4.000 € im 1.-4. VJ 6.000 € im 1.-4. VJ

Leistungs-
begrenzungen
entfallen ab dem:

4. VJ 5. VJ und bei Unfall 5. VJ und bei Unfall 5. VJ und bei Unfall

VJ = Versicherungsjahr

Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Zahnversicherung abzuschließen, stößt in der Regel auf den Begriff „Wartezeiten“. Grundsätzlich bedeutet das, dass Ihnen innerhalb dieses Zeitraums (ab Vertragsschluss) die Kosten für die jeweilige Zahnmaßnahme von der Versicherung nicht erstattet werden. 

Bei den ZahnGesund Tarifen gilt keine Wartezeit. D.h. Sie bekommen sofort nach Vertragsabschluss Leistungen erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlung angeraten wurde. Wurde beispielsweise vor Versicherungsbeginn vom Zahnarzt festgestellt, dass Sie z.B. eine Krone oder eine Füllung benötigen, wird diese Behandlung nicht erstattet.

Der dentalPLUS leistet nach dem 6. Monat.

Wer eine Zahnversicherung abschließen möchte, muss häufig Gesundheitsfragen beantworten. Meistens handelt es sich dabei um Fragen, ob Zähne schon durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden, ob man derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt ist, oder eine Behandlung angeraten wurde. Gesundheitsfragen helfen den Versicherern, das Risiko des Interessenten einzuschätzen und zu prüfen, zu welchen Bedingungen eine Zahnversicherung abgeschlossen werden kann.  

Bei den ZahnGesund-Tarifen wird mittels einer Frage die Anzahl der fehlenden Zähne abgefragt. Ist die Angabe kleiner als 4, können die ZahnGesund Tarife bequem online und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Ein fehlender Zahn ist sogar mitversichert, sofern noch keine Behandlung angeraten ist oder bereits begonnen wurde.

Der Tarif dentalPLUS beinhaltet keine Gesundheitsfragen.
 

Nach den Tarifen 577, 578 und 579 wird grundsätzlich pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35 % in Abzug gebracht, wenn eine Rechnung keine Kassenbeteiligung ausweist. Der Abzug wird jedoch dann nicht vorgenommen, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzuschuss wird für den implantatgetragenen Zahnersatz gewährt.

Gesunde und schöne Zähne bis ins hohe Alter – mit sorgfältiger Zahnpflege und regelmäßiger Zahnprophylaxe muss dies kein Wunsch bleiben. Viel kann man selbst dazu beitragen. Darüber hinaus empfehlen medizinische Experten jährlich zwei professionelle Zahnreinigungen durch einen Zahnarzt vornehmen zu lassen.

Mit den ZahnGesund -Tarifen erhalten Sie bis zu 200 € pro Versicherungsjahr für Zahnreinigungen- oder Prophylaxe-Behandlungen je nach gewählter Tarifvariante.

Mit dem optionalen Prophylaxe-Baustein beim dentalPLUS erhalten Sie bis zu 170 € pro Versicherungsjahr für Zahnreinigungen- oder Prophylaxe-Behandlungen.

Als Vorleistung bezeichnet man den Anteil, den Ihre AOK PLUS nach den gesetzlichen Regelungen erbringen darf, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird und die private Zahnversicherung greift. Die Leistung ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich.

KIG ist die Kurzform für Kieferorthopädische Indikationsgruppe. 
Diese geben den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung wieder und ist in 5 Stufen unterteilt. Hierbei stellt KIG 1 eine leichte Zahnfehlstellung und KIG 5 die gravierendste Zahnfehlstellung dar. Die Einteilung nimmt der Kieferorthopäde anhand der KIG-Richtlinien vor.

Die KIG-Stufe entscheidet bis zum 18. Lebensjahr, ob auch die Krankenkasse Leistungen für eine Kieferorthopädische Behandlung übernimmt oder nicht. Erwachsene bekommen keine gesetzliche Leistung.

Wird KIG 3 - 5 festgestellt, leistet die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien, d.h. für zweckmäßige,  ausreichende und wirtschaftliche Behandlungen. 

Wird hingegen KIG 1 oder 2 festgestellt, leisten gesetzliche Krankenkassen nicht. Wird dennoch eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt, wird diese auf privater Basis berechnet und ist von den Eltern vollständig zu tragen.
 

Grundsätzlich können alle Versicherungen, die der Alters- oder Gesundheitsvorsorge dienen, steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe das der Fall ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen, konkret von den Absetzungsgrenzen ab. Diese wiederum sind bei Ledigen niedriger als bei verheirateten Paaren. Die Zahnversicherung wird bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung eingeordnet, da sie der Gesundheitsvorsorge dient. Um diese steuerlich geltend zu machen, tragen Sie nur den Jahresbeitrag des Vorjahres in das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein. Die Summe der geleisteten Beitragszahlungen finden Sie in unseren Bestätigungsschreiben, das wir Ihnen jeweils zu Jahresbeginn zusenden.

In den ZahnGesund-Tarifen profitieren Sie von der reduzierten Leistungsstaffel, denn wir rechnen Ihre Vorversicherungszeit bei unmittelbarem Übergang kostenfrei an. So können Sie schneller ohne Leistungsstaffeln die vollen Leistungen unserer ZahnGesund-Tarife genießen. 

Welche Wechselbedingungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie aus der untenstehenden Tabelle:

Unsere Wechselbedingungen

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Vorversicherungslaufzeit *

mind. 12 Monate

mind. 12 Monate mind. 12 Monate
Unterjährige Vertragswechsel * zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 70% mind. 80% mind. 90%

* Hierzu reicht uns der Nachweis Ihrer ununterbrochenen Vorversicherung.

pflegePLUS

Mit der Pflegezusatzversicherung pflegePLUS entscheiden Sie sich für eine hervorragende Pflegezusatzversicherung, die durch Ihre persönliche Kundenkarte abgerundet wird. Viele wertvolle Zusatzleistungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe - jetzt und im Pflegefall.

  • 24h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48h-Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
  • Persönliche Pflegehotline durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
  • Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Nicht selten tritt die Situation ein, dass ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird. Überraschend und ohne Vorwarnung.

Mit unserer Pflegeplatz-Garantie möchten wir unsere Kunden entlasten und sie bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit unterstützen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz.

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich bei gesetzlich Versicherten aufgrund der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK).

augenPLUS

Sie können die augenPLUS Zusatzversicherung nur abschliessen, wenn Sie bereits eine zahnPLUS, pflegePLUS oder naturPLUS Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Die besonderen Vorteile des augenPlus Tarifs sind:

  • 100% für Brillen, Kontaktlinsen und Laserbehandlungen –  insgesamt max. 150 € alle 2 Jahre
  • Unabhängig von einer Sehschärfenänderung 
  • Keine Gesundheitsfragen 

Ab dem ersten Tag, an dem Sie Versicherungsschutz beantragt haben. Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben und der darin genannte Versicherungsbeginn erreicht ist, haben Sie Versicherungsschutz.

Sie können die augenPLUS Zusatzversicherung direkt online hier abschliessen. 

naturPLUS

TCM umfasst ein größeres Leistungsspektrum, zu dem unter anderem diagnostische Verfahren, Akupunktur und Arzneitherapie zählen. Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur sowie Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie).

Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können.

Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn diese im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Zu den jeweiligen naturheilkundlichen Untersuchungen und alternativen Behandlungsmethoden werden entsprechende Abrechnungsvorschläge gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Abrechnung muss demnach im Rahmen der GOÄ erfolgen.

Osteopathische Behandlungen sind auch dann erstattungsfähig, wenn diese von einem Osteopathen (der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt) durchgeführt wird, für die Behandlung eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und die Leistungen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet werden.

IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen / Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.

Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de .

Nein, der naturPLUS sieht keine Wartezeiten vor. Ein Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang sofort ab Versicherungsbeginn.

Allgemeine Fragen zu weltweitPLUS

Mit der AOK PLUS sind Sie in Deutschland bestens krankenversichert. Selbst im europäischen Ausland übernimmt die AOK unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten. Werden nicht alle Ausgaben erstattet, können Sie diesen „Eigenanteil“ gegenüber Ihrer privaten Auslands-Krankenversicherung geltend machen. 

In den meisten Ländern der Welt tragen Sie generell alle Krankheitskosten selbst. Spätestens dann gehört eine gute Versicherung ins Reisegepäck, um sich vor unerwarteten Ausgaben zu schützen.
 

Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Reiseantritt ist das noch möglich. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates. 

Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie den Tarif noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.

In allen Ländern außerhalb Deutschlands bzw. in allen Ländern, in denen Sie weder Ihren ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (= ab 180 Tagen pro Jahr) haben.

Die leistungsstarke Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie und Ihre Familie für bis zu 56 Tage je Reise. Können Sie krankheitsbedingt nicht heimkehren, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1544 vor allem zu diesen Themen:

  • Reisemedizinische Informationen
  • Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche im Ausland
  • Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem ausländischen Krankenhaus 
  • Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn der Versicherte zurück nach Deutschland transportiert wird oder im Ausland verstirbt
  • Organisation der Betreuung eines minderjährigen versicherten Kindes während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
  • Organisation einer Beisetzung im Ausland 
  • Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt

Reichen Sie die Originalbelege (Rechnungen, Name der behandelten Person, Krankheit, Liste der ärztlichen Leistungen und Behandlungstage) bei uns ein, sobald Sie zurück in Deutschland sind. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Versicherungsnummer an. Die Anschrift lautet:

Münchener Verein KV a. G., Leistung weltweitPLUS, PF 71 08 80, 60498 Frankfurt

Fragen rund um Reisen und Corona

Ja, auch in diese Fällen sind Sie über den weltweitPLUS abgesichert.

Wichtig zu wissen: Reisekrankenversicherungen dürfen keine Kosten übernehmen, die durch Quarantäne oder den vorzeitigen Abbruch des Urlaubes entstehen (z.B. Hotel-, Umbuchungs-, bzw. Rückreisekosten).

Ja, Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn aufgrund des Coronavirus eine Reisewarnung vorliegt.

Ja, Ihr Tarif übernimmt die Behandlungskosten auch dann, wenn Sie an dem Coronavirus erkranken. Unabhängig davon, ob die WHO die Erkrankung als Pandemie einstuft oder nicht. 

Der zentrale Reise-Notruf-Service ist rund um die Uhr für Sie da. Sie erreichen ihn unter der Nummer:

+ 49 89 51 52 1544.

Die Mitarbeiter dort sind auch auf aktuelle Fragen zum Corona-Virus vorbereitet und helfen Ihnen gerne und schnell weiter.