Zahnversicherungen
Vorsorge nach Maß für Ihr Lächeln
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Ihre Zähne bestens geschützt
Vom günstigen Zahnersatz-Tarif dentalPLUS bis zum Premium-Rundum-Schutz ZahnGesund 100. Einer unserer Zahn-Tarife wird auch Ihnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Von einer Zusatzversicherung profitiert nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch Ihr Geldbeutel. Denn Sie reduzieren Ihren Eigenanteil beim Zahnarzt um bis zu 100 %.
Als Versicherter der AOK PLUS profitieren Sie von diesen exklusiven Vorteilen:
Vorteile im Tarif dentalPLUS:
- exklusiv nur für AOK PLUS Versicherte
- bis zu 20 % Treuebonus
- ausgezeichneter Basis-Schutz bereits für 6,95 €* im Monat
- Prophylaxe-Baustein optional wählbar
* 21-45 Jahre
Vorteile in den ZahnGesund-Tarifen:
- 30 € Gutschein von Wunschgutschein.de** bei
Online-Abschluss - Beitragsrabatt
- Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
- 6 Monate Geld-zurück-Garantie
- Tarifwechsel unter Anrechnung Ihrer Vorversicherungszeit möglich
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So finden Sie Ihren Wunsch-Tarif:
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Die Leistungen*** unserer Zahnversicherungen im Detail
Hier haben wir alle Tarifdetails unter die Lupe genommen. Und Sie können bequem vergleichen.
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:
dentalPLUS --,-- € | ZahnGesund 75+ --,-- € | ZahnGesund 85+ --,-- € | ZahnGesund 100 --,-- € | |
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Zahnersatz | Zahnersatz | Zahnersatz | Zahnersatz | Zahnersatz |
Zahnersatz bei Regelversorgung | Zahnersatz bei Regelversorgung 100% | Zahnersatz bei Regelversorgung 100% | Zahnersatz bei Regelversorgung 100% | Zahnersatz bei Regelversorgung 100% |
doppelter Festzuschuss | 75% | 85% | 100% | |
Hinweis zum doppelten Festzuschuss beim dentalPLUS:
| ||||
Nein | 75% | 85% | 100% | |
Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung Ihrer AOK PLUS abgezogen. | ||||
Ja | Ja | Ja | Nein | |
dentalPLUS - Treuebonus:
ZahnGesund 75+ / ZahnGesund 85+:
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Zahnbehandlung | Zahnbehandlung | Zahnbehandlung | Zahnbehandlung | Zahnbehandlung |
Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen | Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen Nein | Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen 100% | Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen 100% | Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen 100% |
Nein | 100% | 100% | 100% | |
Wurzel- und Parodontose-Behandlungen werden in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ ohne Vorleistung Ihrer AOK PLUS zu 75 % bzw. 85 % erstattet. | ||||
Zahnprophylaxe | Zahnprophylaxe | Zahnprophylaxe | Zahnprophylaxe | Zahnprophylaxe |
max. 170 € optional wählbar | 2 x 75 € | 2 x 85 € | 2 x 100 € | |
Die Leistungen gelten in allen Tarifen pro Versicherungsjahr. Hinweis zum dentalPLUS: Prophylaxe-Baustein optional wählbar:
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Kieferorthopädie | Kieferorthopädie | Kieferorthopädie | Kieferorthopädie | Kieferorthopädie |
Nein | bei Unfall, 75% max.1.000 €*** | bei Unfall, 85% max. 2.500 €*** | 100% max. 5.000 € ***inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z.B DROS-Schienen | |
Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder bis 18 Jahre unter Einbezug der Leistungen Ihrer AOK PLUS.*** ZahnGesund 75+: nur bei Unfall, 75 % max. 1.000 € Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer. | ||||
Nein | bei Unfall, 75% max.1.000 €*** | bei Unfall, 85% max.2.500 €*** | 100% max. 2.500 € ***inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z.B DROS-Schienen | |
ZahnGesund 75+: nur bei Unfall, 75 % max. 1.000 € Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer. | ||||
Weitere Leistungen | Weitere Leistungen | Weitere Leistungen | Weitere Leistungen | Weitere Leistungen |
Nein | Nein | Nein | max. 200 € | |
100 % bis 200 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren. | ||||
Nein | max. 75€ | max. 150€ | max. 300 € | |
wie z.B.
Die Leistungen gelten pro Versicherungsjahr. | ||||
exklusiver Tarif für AOK PLUS Versicherte | exklusive Vorteile | exklusive Vorteile | exklusive Vorteile | |
ZahnGesund -Vorteile:
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Wartezeit | Wartezeit 6 Monate | Wartezeit keine | Wartezeit keine | Wartezeit keine |
Gesundheitsfragen | Gesundheitsfragen keine | Gesundheitsfragen Frage nach fehlenden Zähnen | Gesundheitsfragen Frage nach fehlenden Zähnen | Gesundheitsfragen Frage nach fehlenden Zähnen |
Nein | ja | ja | ja | |
Bei Unfall entfallen die Erstattungshöchstbeträge. | ||||
In den ersten 3 Versicherungsjahren | In den ersten 4 Versicherungsjahren | In den ersten 4 Versicherungsjahren | In den ersten 4 Versicherungsjahren | |
Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQ´s. | ||||
Auszeichnungen | Auszeichnungen | Auszeichnungen | Auszeichnungen | Auszeichnungen |
Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen Tarif 565 dentalPLUS (pdf) | Tarif und Bedingungen Tarif 577 ZahnGesund 75+ (pdf) | Tarif und Bedingungen Tarif 578 ZahnGesund 85+ (pdf) | Tarif und Bedingungen Tarif 579 ZahnGesund 100 (pdf) |
Ihr Monatsbeitrag | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen |
*** Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung Ihrer AOK PLUS abgezogen. Erbringt diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung.
**** Es gelten Höchsterstattungsbeiträge im dentalPLUS für das 1. bis 3. Versicherungsjahr bzw. in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (siehe Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).
Ausgezeichneter Versicherungsschutz
mit dem mehrfachen Testsieger
Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 287 Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest (08/2024) ausgezeichnet.
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30 € von WunschGutschein.de bei Online-Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs
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Einfach & bequem – Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail
- Der WunschGutschein.de Gutschein im Wert von insgesamt 30 € wird zeitlich versetzt in Form zweier Teilgutscheine im Wert von jeweils 15 € gewährt.
- Sie erhalten den Gutschein ausschließlich per E-Mail, wenn Sie online als Versicherter der AOK PLUS beim Münchener Verein einen Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen.
- Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag zum Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
- Unter den genannten Voraussetzungen erhalten Sie den ersten Teilgutschein nach Ablauf von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn, den zweiten Teilgutschein in dem der Ausgabe des ersten Teilgutscheins folgenden Kalenderjahr.
- Gutscheinberechtigt sind alle volljährigen versicherten Personen, für die noch keine Zahnzusatzversicherung beim Münchener Verein besteht. Pro versicherter Person wird der Gutschein nur einmal gewährt.
Praxisbeispiele
Rechnen Sie mit uns - diese Erstattungen warten auf Sie:
1 Zuschuss für Zahnersatz ohne Zahnbonusheft.
2 Zusätzliche Leistung zum Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung für Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen
3 KIG 1-2 bedeutet leichte Fehlstellung der Zähne. Ab KIG 3-4 leistet Ihre AOK PLUS
Es gelten Höchsterstattungsbeiträge im dentalPLUS für das 1. bis 3. Versicherungsjahr bzw. in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr
Für alle die es genau wissen wollen – Produktinformationen im Überblick
Fragen und Antworten zur Zahnversicherung
Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Dies ist meistens dann der Fall, wenn die Zahnversicherung sofort für Behandlungen leistet, also keine Wartezeiten vorsieht.
Für die Zahnversicherungen gelten folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren (VJ):
Leistungs- begrenzungen | dentalPLUS | ZahnGesund | ZahnGesund | ZahnGesund |
---|---|---|---|---|
250 € im 1. VJ | 900 € im 1. VJ | 1.000 € im 1. VJ | 1.500 € im 1. VJ | |
500 € im 2. VJ | 1.800 € im 1.-2. VJ | 2.000 € im 1.-2. VJ | 3.000 € im 1.-2. VJ | |
750 € im 3. VJ | 2.700 € im 1.-3. VJ | 3.000 € im 1.-3. VJ | 4.500 € im 1.-3. VJ | |
3.600 € im 1.-4. VJ | 4.000 € im 1.-4. VJ | 6.000 € im 1.-4. VJ | ||
Leistungs- | 4. VJ | 5. VJ und bei Unfall | 5. VJ und bei Unfall | 5. VJ und bei Unfall |
VJ = Versicherungsjahr
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Zahnversicherung abzuschließen, stößt in der Regel auf den Begriff „Wartezeiten“. Grundsätzlich bedeutet das, dass Ihnen innerhalb dieses Zeitraums (ab Vertragsschluss) die Kosten für die jeweilige Zahnmaßnahme von der Versicherung nicht erstattet werden.
Bei den ZahnGesund Tarifen gilt keine Wartezeit. D.h. Sie bekommen sofort nach Vertragsabschluss Leistungen erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlung angeraten wurde. Wurde beispielsweise vor Versicherungsbeginn vom Zahnarzt festgestellt, dass Sie z.B. eine Krone oder eine Füllung benötigen, wird diese Behandlung nicht erstattet.
Der dentalPLUS leistet nach dem 6. Monat.
Wer eine Zahnversicherung abschließen möchte, muss häufig Gesundheitsfragen beantworten. Meistens handelt es sich dabei um Fragen, ob Zähne schon durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden, ob man derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt ist, oder eine Behandlung angeraten wurde. Gesundheitsfragen helfen den Versicherern, das Risiko des Interessenten einzuschätzen und zu prüfen, zu welchen Bedingungen eine Zahnversicherung abgeschlossen werden kann.
Bei den ZahnGesund-Tarifen wird mittels einer Frage die Anzahl der fehlenden Zähne abgefragt. Ist die Angabe kleiner als 4, können die ZahnGesund Tarife bequem online und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Ein fehlender Zahn ist sogar mitversichert, sofern noch keine Behandlung angeraten ist oder bereits begonnen wurde.
Der Tarif dentalPLUS beinhaltet keine Gesundheitsfragen.
Nach den Tarifen 577, 578 und 579 wird grundsätzlich pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35 % in Abzug gebracht, wenn eine Rechnung keine Kassenbeteiligung ausweist. Der Abzug wird jedoch dann nicht vorgenommen, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzuschuss wird für den implantatgetragenen Zahnersatz gewährt.
Gesunde und schöne Zähne bis ins hohe Alter – mit sorgfältiger Zahnpflege und regelmäßiger Zahnprophylaxe muss dies kein Wunsch bleiben. Viel kann man selbst dazu beitragen. Darüber hinaus empfehlen medizinische Experten jährlich zwei professionelle Zahnreinigungen durch einen Zahnarzt vornehmen zu lassen.
Mit den ZahnGesund -Tarifen erhalten Sie bis zu 200 € pro Versicherungsjahr für Zahnreinigungen- oder Prophylaxe-Behandlungen je nach gewählter Tarifvariante.
Mit dem optionalen Prophylaxe-Baustein beim dentalPLUS erhalten Sie bis zu 170 € pro Versicherungsjahr für Zahnreinigungen- oder Prophylaxe-Behandlungen.
Als Vorleistung bezeichnet man den Anteil, den Ihre AOK PLUS nach den gesetzlichen Regelungen erbringen darf, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird und die private Zahnversicherung greift. Die Leistung ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich.
KIG ist die Kurzform für Kieferorthopädische Indikationsgruppe.
Diese geben den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung wieder und ist in 5 Stufen unterteilt. Hierbei stellt KIG 1 eine leichte Zahnfehlstellung und KIG 5 die gravierendste Zahnfehlstellung dar. Die Einteilung nimmt der Kieferorthopäde anhand der KIG-Richtlinien vor.
Die KIG-Stufe entscheidet bis zum 18. Lebensjahr, ob auch die Krankenkasse Leistungen für eine Kieferorthopädische Behandlung übernimmt oder nicht. Erwachsene bekommen keine gesetzliche Leistung.
Wird KIG 3 - 5 festgestellt, leistet die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien, d.h. für zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlungen.
Wird hingegen KIG 1 oder 2 festgestellt, leisten gesetzliche Krankenkassen nicht. Wird dennoch eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt, wird diese auf privater Basis berechnet und ist von den Eltern vollständig zu tragen.
Grundsätzlich können alle Versicherungen, die der Alters- oder Gesundheitsvorsorge dienen, steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe das der Fall ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen, konkret von den Absetzungsgrenzen ab. Diese wiederum sind bei Ledigen niedriger als bei verheirateten Paaren. Die Zahnversicherung wird bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung eingeordnet, da sie der Gesundheitsvorsorge dient. Um diese steuerlich geltend zu machen, tragen Sie nur den Jahresbeitrag des Vorjahres in das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein. Die Summe der geleisteten Beitragszahlungen finden Sie in unseren Bestätigungsschreiben, das wir Ihnen jeweils zu Jahresbeginn zusenden.
In den ZahnGesund-Tarifen profitieren Sie von der reduzierten Leistungsstaffel, denn wir rechnen Ihre Vorversicherungszeit bei unmittelbarem Übergang kostenfrei an. So können Sie schneller ohne Leistungsstaffeln die vollen Leistungen unserer ZahnGesund-Tarife genießen.
Welche Wechselbedingungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie aus der untenstehenden Tabelle:
Unsere Wechselbedingungen | ZahnGesund 75+ | ZahnGesund 85+ | ZahnGesund 100 |
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Vorversicherungslaufzeit * | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate |
Unterjährige Vertragswechsel * | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr |
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes | mind. 70% | mind. 80% | mind. 90% |
* Hierzu reicht uns der Nachweis Ihrer ununterbrochenen Vorversicherung.
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