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Zahnversicherungen

Vorsorge nach Maß für Ihr Lächeln

  • Basis-Schutz mit dentalPLUS bereits für 6,95 €*
  • Rundum-Schutz-Pakete ZahnGesund
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Ihre Zähne bestens geschützt

Vom günstigen Zahnersatz-Tarif dentalPLUS bis zum Premium-Rundum-Schutz ZahnGesund 100. Einer unserer Zahn-Tarife wird auch Ihnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Von einer Zusatzversicherung profitiert nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch Ihr Geldbeutel. Denn Sie reduzieren Ihren Eigenanteil beim Zahnarzt um bis zu 100 %.

Als Versicherter der AOK PLUS profitieren Sie von diesen exklusiven Vorteilen:

Vorteile im Tarif dentalPLUS:

  • exklusiv nur für AOK PLUS Versicherte 
  • bis zu 20 % Treuebonus
  • ausgezeichneter Basis-Schutz bereits für 6,95 €* im Monat
  • Prophylaxe-Baustein optional wählbar

                          * 21-45 Jahre

Vorteile in den ZahnGesund-Tarifen:

  • 30 € Gutschein von Wunschgutschein.de** bei
    Online-Abschluss
  • Beitragsrabatt
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
  • 6 Monate Geld-zurück-Garantie
  • Tarifwechsel unter Anrechnung Ihrer Vorversicherungszeit möglich

Finden Sie in wenigen Schritten den passenden Schutz mit unserem Tarif-O-Mat

So finden Sie Ihren Wunsch-Tarif:

Mit dem Tarif-O-Mat klicken Sie sich in wenigen Schritten zum passenden Angebot und können bequem online abschließen.

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Die Leistungen*** unserer Zahnversicherungen im Detail

Hier haben wir alle Tarifdetails unter die Lupe genommen. Und Sie können bequem vergleichen.

Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:

Bitte wenden Sie sich direkt an die Service Hotline des Münchener Verein.

  dentalPLUS --,-- € ZahnGesund 75+ --,-- € ZahnGesund 85+ --,-- € ZahnGesund 100 --,-- €
Zahnersatz Zahnersatz Zahnersatz Zahnersatz Zahnersatz
Zahnersatz bei Regelversorgung Zahnersatz bei Regelversorgung 100% Zahnersatz bei Regelversorgung 100% Zahnersatz bei Regelversorgung 100% Zahnersatz bei Regelversorgung 100%
doppelter Festzuschuss 75% 85% 100%
  • Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung Ihrer AOK PLUS abgezogen.
  • Erbringen diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung.

Hinweis zum doppelten Festzuschuss beim dentalPLUS:

  • Der Zuschuss Ihrer AOK PLUS erhöht sich, wenn Sie Ihr Zahnbonusheft lückenlos geführt haben – nach 5 Jahren um 10 %, nach 10 Jahren um 15 %.
Nein 75% 85% 100%

Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung Ihrer AOK PLUS abgezogen.
Erbringen diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung.

Ja Ja Ja Nein

dentalPLUS - Treuebonus:

  • ab dem 7. Versicherungsjahr Erhöhung um 5%,
  • ab dem 10. Versicherungsjahr Erhöhung um 10%,
  • ab dem 13. Versicherungsjahr Erhöhung um 20%

ZahnGesund 75+ / ZahnGesund 85+:

  • + 5 % Bonus, wenn Ihr Zahnbonusheft 10 Jahre vollständig erfüllt ist
Zahnbehandlung Zahnbehandlung Zahnbehandlung Zahnbehandlung Zahnbehandlung
Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen Nein Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen 100% Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen 100% Kunststoff-Füllungen, z.B. Komposit-Füllungen 100%
Nein 100% 100% 100%

Wurzel- und Parodontose-Behandlungen werden in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ ohne Vorleistung Ihrer AOK PLUS zu 75 % bzw. 85 % erstattet.

Zahnprophylaxe Zahnprophylaxe Zahnprophylaxe Zahnprophylaxe Zahnprophylaxe
max. 170 € optional wählbar 2 x 75 € 2 x 85 € 2 x 100 €

Die Leistungen gelten in allen Tarifen pro Versicherungsjahr.

Hinweis zum dentalPLUS:  Prophylaxe-Baustein optional wählbar:

  • bis 20 Jahre 1,45 € mtl.
  • ab 21 Jahre 6,69 € mtl.
Kieferorthopädie Kieferorthopädie Kieferorthopädie Kieferorthopädie Kieferorthopädie
Nein bei Unfall, 75% max.1.000 €*** bei Unfall, 85% max. 2.500 €*** 100% max. 5.000 € ***inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z.B DROS-Schienen

Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder bis 18 Jahre unter Einbezug der Leistungen Ihrer AOK PLUS.***

ZahnGesund 75+: nur bei Unfall, 75 % max. 1.000 €
ZahnGesund 85+: nur bei Unfall, 85 % max. 2.500 €
ZahnGesund 100: 100 % max. 5.000 €

Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer.
Die Leistung gilt für KIG 1-5, siehe "häufige Fragen".

Nein bei Unfall, 75% max.1.000 €*** bei Unfall, 85% max.2.500 €*** 100% max. 2.500 € ***inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z.B DROS-Schienen

ZahnGesund 75+: nur bei Unfall, 75 % max. 1.000 €
ZahnGesund 85+: nur bei Unfall, 85 % max. 2.500 €
ZahnGesund 100: 100 % max. 2.500 €
Unter Einbezug der Leistungen Ihrer AOK PLUS.***

Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer.
Die Leistung gilt für KIG 1-5, siehe "häufige Fragen".

Weitere Leistungen Weitere Leistungen Weitere Leistungen Weitere Leistungen Weitere Leistungen
Nein Nein Nein max. 200 €

100 % bis 200 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Wir übernehmen die Kosten für Zahnbleaching, wenn dieses von einem Zahnarzt durchgeführt oder angeleitet wird.

Nein max. 75€ max. 150€ max. 300 €

wie z.B. 

  • Vollnarkose
  • Akupunktur
  • Dämmerschlaf
  • Hypnose
  • Lachgas-Sedierung

Die Leistungen gelten pro Versicherungsjahr.

ZahnGesund -Vorteile:

  • Beitragsrabatt
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Arbeitslosigkeit
  • 6 Monate Geld-zurück-Garantie
  • exklusive Gesundheitshotline 

Bei Unfall entfallen die Erstattungshöchstbeträge.

Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQ´s.

Auszeichnungen Auszeichnungen Auszeichnungen ZahnGesund 100 - Testsieger Finanztest 03-2021 Auszeichnungen Auszeichnungen
Tarif und Bedingungen Tarif und Bedingungen Tarif 565 dentalPLUS (pdf) Tarif und Bedingungen Tarif 577 ZahnGesund 75+ (pdf) Tarif und Bedingungen Tarif 578 ZahnGesund 85+ (pdf) Tarif und Bedingungen Tarif 579 ZahnGesund 100 (pdf)
Ihr Monatsbeitrag --,-- € pro Monat
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*** Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung Ihrer AOK PLUS abgezogen. Erbringt diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung.

**** Es gelten Höchsterstattungsbeiträge im dentalPLUS für das 1. bis 3. Versicherungsjahr bzw. in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (siehe Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).

Ausgezeichneter Versicherungsschutz

mit dem mehrfachen Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 287 Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest (08/2024) ausgezeichnet.

Jetzt ZahnGesund abschließen und 30 € Gutschein** sichern!

  • 30 € von WunschGutschein.de bei Online-Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs

  • Ein Gutschein der immer passt – einlösbar in über 500 Shops

  • Einfach & bequem – Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail                                                                  

  • Der WunschGutschein.de Gutschein im Wert von insgesamt 30 € wird zeitlich versetzt in Form zweier Teilgutscheine im Wert von jeweils 15 € gewährt.
  • Sie erhalten den Gutschein ausschließlich per E-Mail, wenn Sie online als Versicherter der AOK PLUS beim Münchener Verein einen Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen.
  • Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag zum Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist. 
  • Unter den genannten Voraussetzungen erhalten Sie den ersten Teilgutschein nach Ablauf von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn, den zweiten Teilgutschein in dem der Ausgabe des ersten Teilgutscheins folgenden Kalenderjahr.
  • Gutscheinberechtigt sind alle volljährigen versicherten Personen, für die noch keine Zahnzusatzversicherung beim Münchener Verein besteht. Pro versicherter Person wird der Gutschein nur einmal gewährt.

Praxisbeispiele

Rechnen Sie mit uns - diese Erstattungen warten auf Sie:

Brücke

Zahnersatz, wie zum Beispiel eine Brücke füllt die Zahnlücken und stellt den natürlichen Biss wiederher.

Hochwertige Kunststoff-Füllung

Kunststofffüllung ist eine Zahnfüllung aus Kunststoff, die sich farblich kaum von Ihren natürlichen Zähnen unterscheiden lässt.

Implantat

In der Zahnmedizin bezeichnet man eine künstliche Zahnwurzel als Implantat, die zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen dient.

Keramikbrücke

Eine Zahnbrücke ist eine Art von Zahnersatz, indem künstliche Zahnkronen an benachbarten gesunden Zähnen befestigt werden an das eigene Zahnweiß angepasst werde

Kieferorthopädie Erwachsener

Die Kieferorthopädie kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, wie z.B. zur Behebung von Kieferschmerzen oder zur Verbesserung der Kaufunktion.

Professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe)

Ziel ist es, Karies und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen. Die Kosten für die Zahnreinigung tragen gesetzlich Versicherte meist selbst.

1  Zuschuss für Zahnersatz ohne Zahnbonusheft.
2  Zusätzliche Leistung zum Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung für Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen
KIG 1-2 bedeutet leichte Fehlstellung der Zähne. Ab KIG 3-4 leistet Ihre AOK PLUS
Es gelten Höchsterstattungsbeiträge im dentalPLUS für das 1. bis 3. Versicherungsjahr bzw. in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr

Fragen und Antworten zur Zahnversicherung

Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Dies ist meistens dann der Fall, wenn die Zahnversicherung sofort für Behandlungen leistet, also keine Wartezeiten vorsieht.
Für die Zahnversicherungen gelten folgende Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren (VJ):

Leistungs-
begrenzungen
dentalPLUS

ZahnGesund
75+

ZahnGesund
85+

ZahnGesund
100

  250 € im 1. VJ 900 €  im 1. VJ 1.000 € im 1. VJ  1.500 € im 1. VJ
  500 € im 2. VJ 1.800 € im 1.-2. VJ 2.000 € im 1.-2. VJ 3.000 € im 1.-2. VJ
  750 € im 3. VJ 2.700 € im 1.-3. VJ 3.000 € im 1.-3. VJ 4.500 € im 1.-3. VJ
    3.600 € im 1.-4. VJ 4.000 € im 1.-4. VJ 6.000 € im 1.-4. VJ

Leistungs-
begrenzungen
entfallen ab dem:

4. VJ 5. VJ und bei Unfall 5. VJ und bei Unfall 5. VJ und bei Unfall

VJ = Versicherungsjahr

Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Zahnversicherung abzuschließen, stößt in der Regel auf den Begriff „Wartezeiten“. Grundsätzlich bedeutet das, dass Ihnen innerhalb dieses Zeitraums (ab Vertragsschluss) die Kosten für die jeweilige Zahnmaßnahme von der Versicherung nicht erstattet werden. 

Bei den ZahnGesund Tarifen gilt keine Wartezeit. D.h. Sie bekommen sofort nach Vertragsabschluss Leistungen erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass vor Versicherungsbeginn noch keine Behandlung angeraten wurde. Wurde beispielsweise vor Versicherungsbeginn vom Zahnarzt festgestellt, dass Sie z.B. eine Krone oder eine Füllung benötigen, wird diese Behandlung nicht erstattet.

Der dentalPLUS leistet nach dem 6. Monat.

Wer eine Zahnversicherung abschließen möchte, muss häufig Gesundheitsfragen beantworten. Meistens handelt es sich dabei um Fragen, ob Zähne schon durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden, ob man derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt ist, oder eine Behandlung angeraten wurde. Gesundheitsfragen helfen den Versicherern, das Risiko des Interessenten einzuschätzen und zu prüfen, zu welchen Bedingungen eine Zahnversicherung abgeschlossen werden kann.  

Bei den ZahnGesund-Tarifen wird mittels einer Frage die Anzahl der fehlenden Zähne abgefragt. Ist die Angabe kleiner als 4, können die ZahnGesund Tarife bequem online und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Ein fehlender Zahn ist sogar mitversichert, sofern noch keine Behandlung angeraten ist oder bereits begonnen wurde.

Der Tarif dentalPLUS beinhaltet keine Gesundheitsfragen.
 

Nach den Tarifen 577, 578 und 579 wird grundsätzlich pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35 % in Abzug gebracht, wenn eine Rechnung keine Kassenbeteiligung ausweist. Der Abzug wird jedoch dann nicht vorgenommen, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzuschuss wird für den implantatgetragenen Zahnersatz gewährt.

Gesunde und schöne Zähne bis ins hohe Alter – mit sorgfältiger Zahnpflege und regelmäßiger Zahnprophylaxe muss dies kein Wunsch bleiben. Viel kann man selbst dazu beitragen. Darüber hinaus empfehlen medizinische Experten jährlich zwei professionelle Zahnreinigungen durch einen Zahnarzt vornehmen zu lassen.

Mit den ZahnGesund -Tarifen erhalten Sie bis zu 200 € pro Versicherungsjahr für Zahnreinigungen- oder Prophylaxe-Behandlungen je nach gewählter Tarifvariante.

Mit dem optionalen Prophylaxe-Baustein beim dentalPLUS erhalten Sie bis zu 170 € pro Versicherungsjahr für Zahnreinigungen- oder Prophylaxe-Behandlungen.

Als Vorleistung bezeichnet man den Anteil, den Ihre AOK PLUS nach den gesetzlichen Regelungen erbringen darf, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird und die private Zahnversicherung greift. Die Leistung ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich.

KIG ist die Kurzform für Kieferorthopädische Indikationsgruppe. 
Diese geben den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung wieder und ist in 5 Stufen unterteilt. Hierbei stellt KIG 1 eine leichte Zahnfehlstellung und KIG 5 die gravierendste Zahnfehlstellung dar. Die Einteilung nimmt der Kieferorthopäde anhand der KIG-Richtlinien vor.

Die KIG-Stufe entscheidet bis zum 18. Lebensjahr, ob auch die Krankenkasse Leistungen für eine Kieferorthopädische Behandlung übernimmt oder nicht. Erwachsene bekommen keine gesetzliche Leistung.

Wird KIG 3 - 5 festgestellt, leistet die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien, d.h. für zweckmäßige,  ausreichende und wirtschaftliche Behandlungen. 

Wird hingegen KIG 1 oder 2 festgestellt, leisten gesetzliche Krankenkassen nicht. Wird dennoch eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt, wird diese auf privater Basis berechnet und ist von den Eltern vollständig zu tragen.
 

Grundsätzlich können alle Versicherungen, die der Alters- oder Gesundheitsvorsorge dienen, steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe das der Fall ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen, konkret von den Absetzungsgrenzen ab. Diese wiederum sind bei Ledigen niedriger als bei verheirateten Paaren. Die Zahnversicherung wird bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung eingeordnet, da sie der Gesundheitsvorsorge dient. Um diese steuerlich geltend zu machen, tragen Sie nur den Jahresbeitrag des Vorjahres in das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein. Die Summe der geleisteten Beitragszahlungen finden Sie in unseren Bestätigungsschreiben, das wir Ihnen jeweils zu Jahresbeginn zusenden.

In den ZahnGesund-Tarifen profitieren Sie von der reduzierten Leistungsstaffel, denn wir rechnen Ihre Vorversicherungszeit bei unmittelbarem Übergang kostenfrei an. So können Sie schneller ohne Leistungsstaffeln die vollen Leistungen unserer ZahnGesund-Tarife genießen. 

Welche Wechselbedingungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie aus der untenstehenden Tabelle:

Unsere Wechselbedingungen

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Vorversicherungslaufzeit *

mind. 12 Monate

mind. 12 Monate mind. 12 Monate
Unterjährige Vertragswechsel * zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 70% mind. 80% mind. 90%

* Hierzu reicht uns der Nachweis Ihrer ununterbrochenen Vorversicherung.

Service-App

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  • Belege via Foto einreichen

  • Schnelle Rechnungserstattung

  • Vertragsverwaltung

  • Persönliche Daten ändern   

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Kundenurteil Service

Sehr Gut

Kundenurteil Qualität der Produkte

Sehr gut

Kundenurteil Transparenz/
Verständlichkeit

1. Platz

Kundenurteil
Krankenversicherung

1. Platz