Skip to Content

Unsere Servicezeiten: Experten-Beratung Mo-Fr 08:00-19:00

0800 66 33 360
Nachricht senden Rückruf vereinbaren
Eine Frau mit kurzen braunen Haaren hat ein Headset auf und richtet das Mikrofon zurecht. Sie lächelt.

Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

zahnPLUS

Ja, Kunststofffüllungen und Inlays aus Edelmetall oder Keramik sind erstattungsfähig.

Nein. Es wird aber empfohlen, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.

Nein, es gibt keine Wartezeiten.

Die Zahnzusatzversicherung sieht eine jährliche Summenbegrenzung je Tarif in den ersten vier Jahren vor, ausgenommen davon ist die Prophylaxe. Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen.  Ab dem fünften Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.

 

Ja, im Tarif zahnPLUS Premium. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis maximal zu den Höchstsätzen berechnet werden.

pflegePLUS

Mit der Pflegezusatzversicherung pflegePLUS entscheiden Sie sich für eine hervorragende Pflegezusatzversicherung, die durch Ihre persönliche Kundenkarte abgerundet wird. Viele wertvolle Zusatzleistungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe - jetzt und im Pflegefall.

  • 24h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48h-Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
  • Persönliche Pflegehotline durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
  • Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Nicht selten tritt die Situation ein, dass ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird. Überraschend und ohne Vorwarnung.

Mit unserer Pflegeplatz-Garantie möchten wir unsere Kunden entlasten und sie bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit unterstützen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz.

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich bei gesetzlich Versicherten aufgrund der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK).

augenPLUS

Sie können die augenPLUS Zusatzversicherung nur abschliessen, wenn Sie bereits eine zahnPLUS, pflegePLUS oder naturPLUS Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Die besonderen Vorteile des augenPlus Tarifs sind:

  • 100% für Brillen, Kontaktlinsen und Laserbehandlungen –  insgesamt max. 150 € alle 2 Jahre
  • Unabhängig von einer Sehschärfenänderung 
  • Keine Gesundheitsfragen 

Ab dem ersten Tag, an dem Sie Versicherungsschutz beantragt haben. Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben und der darin genannte Versicherungsbeginn erreicht ist, haben Sie Versicherungsschutz.

Sie können die augenPLUS Zusatzversicherung direkt online hier abschliessen. 

naturPLUS

TCM umfasst ein größeres Leistungsspektrum, zu dem unter anderem diagnostische Verfahren, Akupunktur und Arzneitherapie zählen. Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur sowie Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie).

Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können.

Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn diese im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Zu den jeweiligen naturheilkundlichen Untersuchungen und alternativen Behandlungsmethoden werden entsprechende Abrechnungsvorschläge gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Abrechnung muss demnach im Rahmen der GOÄ erfolgen.

Osteopathische Behandlungen sind auch dann erstattungsfähig, wenn diese von einem Osteopathen (der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt) durchgeführt wird, für die Behandlung eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und die Leistungen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet werden.

IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen / Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.

Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de .

Nein, der naturPLUS sieht keine Wartezeiten vor. Ein Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang sofort ab Versicherungsbeginn.