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Frau lächelt beim Zähne putzen mit Zahnzusatzversicherung vom Testsieger

Zahnzusatzversicherung

Testsieger bei Stiftung Warentest

  • Bis zu 100% Kostenerstattung
    Für Zahnersatz, Zahnerhalt, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie
  • Sofortschutz ohne Wartezeit
  • Inkl. Innovationsgarantie
  • 30€ Gutschein sichern

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Warum ist eine private Zahnzusatzversicherung wichtig?

Gesetzliche Krankenkassen decken oft nur Basisleistungen ab und übernehmen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten für Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und Zahnfüllungen. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur Standardleistungen und erstattet z.B. Zusatzkosten für hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Behandlungen nicht. Um hohe Zahnarztkosten zu mindern und sich Top-Behandlungen zu sichern, ist eine passende Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Unsere Zahnzusatzversicherung reduziert die finanzielle Belastung bei hohen Zahnarztkosten und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zahngesundheit zu bewahren und zu fördern.

  • Umfassende Kostendeckung: Wir übernehmen Ihren Eigenanteil und erstatten Ihnen bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie!
  • Premium Behandlungsqualität: Genießen Sie die Versorgung durch modernste Behandlungen und hochwertige Materialien.
  • Zahnpflege: Übernahme der Kosten für Prophylaxemaßnahmen zur langfristigen Erhaltung Ihrer Zahngesundheit.
  • Strahlendes Lächeln inklusive: Wir übernehmen alle zwei Jahre die Kosten für Ihr Bleaching - max. bis 200 €20!
  • Erweiterter Leistungsbereich: Profitieren Sie von modernsten Behandlungen und innovativen Technologien.

Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Vergleich

Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:

Bitte wenden Sie sich direkt an die Service Hotline des Münchener Verein.

ZahnGesund 75+

Der günstige Einstieg

ZahnGesund 85+

Top Schutz zum Bestpreis

ZahnGesund 100

Rundum-Schutz mit Premium Leistung

Testsieger
100 % Kostenerstattung
  • Zahnbehandlung
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontosebehandlung
100 % Kostenerstattung
  • Zahnbehandlung
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75 % Kostenerstattung
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  • Kieferorthopädie
85 % Kostenerstattung
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100 % Kostenerstattung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantat
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max. 150 € Zahnprophylaxe max. 170 € für Zahnprophylaxe max. 200 € Zahnprophylaxe
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Der passende Schutz für Ihre Zähne

Marie, 25 Jahre

ZahnGesund 75+

Marie, frisch aus der Ausbildung, wählte den Tarif günstigen Einstieg.

Als Berufseinsteigerin bevorzugt sie einen günstigen Einstieg in die Zahnversicherung. Mit dem gewählten Tarif profitiert sie von einem Top-Basisschutz mit Kostenerstattungen für hochwertige Kunststofffüllungen und Zahnvorsorge, darunter auch spezielle Maßnahmen zur Schmerzlinderung wie Vollnarkose und Hypnose sowie moderne Hightech-Leistungen.

Lisa, 36 Jahre

ZahnGesund 85+

Lisa, engagierte Entwicklungs-Ingenieurin, hat den Top Schutz zum Bestpreis gewählt.

Ihre Zahngesundheit bedeutet ihr viel. Um diese langfristig zu erhalten legt sie besonderen Wert auf moderne und innovative Diagnose- und Behandlungsverfahren mittels Ultraschall- und Laserverfahren, wie z.B. Dental-Laser oder Vector-Behandlungen. Daneben ist es für sie wichtig, über die Regelversorgung hinaus erstklassige, privatärztliche Zahnarztleistungen zu erhalten.

Max, 41 Jahre

ZahnGesund 100

Max, Inhaber einer Event-Agentur, hat sich für den Rundum-Schutz mit Premium Leistung entschieden.

In seinem Beruf hat er viel mit Menschen zu tun und legt Wert auf ein makelloses Lächeln. Max profitiert mit seinem Tarif von Top-Leistungen auf Privatpatienten-Niveau. Neben der umfassenden Kostenerstattung von bis zu 100 % für Zahnbehandlung, Zahnersatz- und Prophylaxe schätzt er vor allem den Anspruch auf moderne Leistungen wie z.B. professionelles Zahnbleaching.

Zahnzusatzversicherung: beste Tarife¹ für Ihre Zahngesundheit

  ZahnGesund 75+ --,-- € ZahnGesund 85+ --,-- € ZahnGesund 100 --,-- € Testsieger
Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung
100 % Erstattung 100 % Erstattung 100 % Erstattung

Wurzel- und Parodontose-Behandlung werden in den Tarifen 577 und 578 ohne GKV-Vorleistung zu 75 % bzw. 85 % erstattet.

bis 75 % Erstattung 85 % Erstattung bis 100 % Erstattung
  • ZahnGesund 75+: 75 % + 5 % Upgrade bei geführtem Bonusheft
  • ZahnGesund 85+: 85 % + 5 % Upgrade bei geführtem Bonusheft
  • ZahnGesund 100: 100 %
max. 150 € Erstattung max. 170 € Erstattung max. 200 € Erstattung

Wir erstatten Ihnen in allen drei Tarifen 100 %:

  • ZahnGesund 75+: 2 x 75 € pro Jahr
  • ZahnGesund 85+: 2 x 85 € pro Jahr
  • ZahnGesund 100: 2 x 100 € pro Jahr
bis 75 % Erstattung bis 85 % Erstattung bis 100 % Erstattung

Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder bis 18 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u. 

  • ZahnGesund 75+: Bei Unfall, 75 % max. 1.000 €
  • ZahnGesund 85+: Bei Unfall, 85 % max. 2.500 € 
  • ZahnGesund 100: 100% max. 5.000 € 

Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer.
Die Leistung gilt für KIG 1-5.

bis 75 % Erstattung bis 85 % Erstattung bis 100 % Erstattung

Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen ab 19 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u. 

  • ZahnGesund 75+: Bei Unfall 75 % max. 1.000 €
  • ZahnGesund 85+: Bei Unfall 85 % max. 2.500 €
  • ZahnGesund 100: 100 % max. 2.500 €

Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer.

Nein Nein bis 200 €

Wir übernehmen die Kosten für Zahnbleaching alle 2 Jahre, wenn dieses von einem Zahnarzt durchgeführt oder angeleitet wird.

max. 75 € Erstattung max. 150 € Erstattung max. 300 € Erstattung

Geleistet wird für schmerzlindernde Maßnahmen während der Behandlung, u.a. auch für Lachgas und Hypnose.

Wenn Sie Ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt haben, erhalten Sie ein Leistungs-Upgrade um 5 % für Zahnersatzleistungen in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+.

Auszeichnungen Auszeichnungen GUT (1,8) bei Stiftung Warentest 06/2023 Auszeichnungen SEHR GUT (1,2) bei Stiftung Warentest 06/2023 Auszeichnungen SEHR GUT (0,5) bei Stiftung Warentest 06/2023
Tarif und Bedingungen Tarif und Bedingungen ZahnGesund 75+ (pdf) Tarif und Bedingungen ZahnGesund 85+ (pdf) Tarif und Bedingungen ZahnGesund 100 (pdf)
Ihr Monatsbeitrag --,-- € pro Monat
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Zahnzusatzversicherung - Ihre Vorteile beim Münchener Verein

  • Maximale Kostenerstattung von bis zu 100% für Zahnbehandlungen, Zahnimplantate, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und mehr.
  • Keine Wartezeiten: Genießen Sie mit unserem sofortigen Versicherungsschutz Leistungen ab dem ersten Tag.
  • Günstiger Schutz: Bereits ab 7,90 Euro für junge Erwachsene. 
  • Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
  • Moderne Trendleistungen, wie Laserbehandlung und Invisalign-Therapie sind eingeschlossen.²
  • Wechsel-Garantie: Die Laufzeit Ihrer bisherigen Zahnversicherung wird kostenfrei angerechnet.
  • Innovationsgarantie: Künftig neu hinzukommende Behandlungsmethoden sind automatisch mitversichert.²
  • Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie z. B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose erstatten wir Ihnen im tariflichen Rahmen.
  • Nur das Beste für Ihre Zähne: Schützen Sie sich vor hohen Kosten und profitieren von erstklassigen Leistungen – wie ein Privatpatient beim Zahnarzt.
  • 24h Gesundheitshotline: Lassen Sie sich rund um die Uhr von medizinischen Fachleuten beraten, die Ihre individuellen Gesundheitsfragen bequem beantworten.
  • Zahnmedizinische Zweitmeinung: Holen Sie sich professionellen Rat und lassen Sie sich bei Bedarf bequem einen Termin von unserem Partner vermitteln.
  • Schnell & digital mit der MV ServiceApp: Rechnungen, Rezepte und Pläne sicher online einreichen, Leistungsmitteilungen und Vertragsdaten digital empfangen - alles einfach und bequem.

Ausgezeichneter Versicherungsschutz

mit dem mehrfachen Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 287 Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest (08/2024) ausgezeichnet.

Unser Spezialangebot für Wechsler

Reduzierte Leistungsstaffel

Wie das geht? Ganz einfach: Wir rechnen Ihre Vorversicherungszeit bei unmittelbarem Übergang kostenfrei an. So können Sie schneller ohne Leistungsstaffeln die vollen Leistungen unserer ZahnGesund-Tarife genießen. Welche Wechselbedingungen dafür erfüllt sein müssen erfahren Sie aus der untenstehenden Tabelle.

Unsere Wechselbedingungen

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Vorversicherungslaufzeit *

mind. 12 Monate

mind. 12 Monate mind. 12 Monate
Unterjährige Vertragswechsel * zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 70% mind. 80% mind. 90%

* Hierzu reicht uns der Nachweis Ihrer ununterbrochenen Vorversicherung.

Innovationsgarantie

Neue Zahnbehandlungs-Methoden direkt mitversichert

Um die Gesundheit Ihrer Zähne bestmöglich zu erhalten, bietet Ihnen ZahnGesund die Kostenübernahme für innovative Behandlungsverfahren und Techniken:

  • Moderne Bildgebung: Digitale Volumentomographie, OP-Mikroskop
  • Innovative Behandlungstechniken: Dental-Laser, CEREC, Vector-Methode, PACT
  • Spezialisierte Diagnostik: DNA-Test
  • Individuelle Zahnkorrektur: INVISALIGN-Therapie, DROS-Schiene (bei ZahnGesund 100)
  • Schmerzmanagement: Akupunktur & Narkose

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Service-App

Rechnung scannen - fertig - los!

  • Einfache und intuitive Bedienung

  • Belege via Foto einreichen

  • Schnelle Rechnungserstattung

  • Vertragsverwaltung

  • Persönliche Daten ändern   

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Häufige Fragen und Antworten

Eine professionelle Zahnreinigung kostet in der Regel 70 bis 100 € und sollte zweimal jährlich durchgeführt werden. Sie erhalten bis zu 200 € pro Jahr für professionelle Zahnreinigung- und Prophylaxe-Behandlungen – je nach gewählter Tarifvariante.

Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind..

Gäbe es diese Leistungsbeschränkungen in den ersten Vertragsjahren nicht, dann könnten Versicherte direkt nach Vertragsschluss umfangreiche Zahnbehandlungen oder Gebisssanierungen vornehmen lassen, die mit hohen Kosten verbunden wären. Diese Kosten müssten dann bereits bei der Beitragskalkulation mit einfließen, dazu sind die Versicherer verpflichtet. Der Versicherungsbeitrag wäre also deutlich teurer – und das für alle, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten. Unter dem Strich würden dann alle Versicherten diejenigen mitfinanzieren, die ohne Vorversicherungszeit sofort hohe Leistungen in Anspruch nehmen.

Unsere neuen ZahnGesund-Tarife haben jedoch ein besonderes Feature: wir rechnen Ihnen bei einem Wechsel Ihre Vorversicherungszeit an, die Sie in einer anderen Zahnzusatzversicherung erworben haben, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Für Neueinsteiger lohnt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sichergehen, dass bei den ersten größeren Zahnersatzbehandlungen die Höchstbegrenzungen entfallen sind.

Im Rahmen unserer Zahnzusatzversicherung wird für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, nicht geleistet. Bei allen nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherungsfällen wird für den Teil geleistet, der in die Zeit ab Versicherungsbeginn fällt.

Ein fehlender, noch nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch.

Ja, Zusatzpolicen wie eine Zahnzusatzversicherung können nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes §10 Abs. 1 als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, da sie als Sonderausgaben für die eigene Vorsorge dienen. Jedoch gibt es hierbei Höchstgrenzen, die es zu beachten gilt. Welche das sind und was sie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung absetzen“.

Fehlen Zähne, die noch nicht dauerhaft ersetzt sind (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss), ist ein Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung trotzdem möglich.
Ein bei Vertragsschluss fehlender, noch nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten für: 

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Veneers, Verblendungen, Implantate inkl. Knochenaufbau und chirurgischer Maßnahmen)
  • Zahnbehandlung (Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen, Aufbissbehelfe und Schienen)
  • Zahnvorsorge (Zahnprophylaxe, inkl. professionelle Zahnreinigung, Mundhygienestatus, Versiegelung)
  • Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Erwachsene
  • Weitere Leistungen (Schmerzstillende Techniken: Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas-Sedierung, Vollnarkose)
  • Zahnaufhellung bzw. Bleaching20

Unter Zahnbehandlungen fallen im Rahmen der Zahnzusatzversicherung folgende Maßnahmen: 

  • Hochwertige Kunststofffüllungen
  • Parodontosebehandlung
  • Wurzelbehandlung
  • Funktionsanalyse & -therapie

Unsere Zahnzusatzversicherung bietet zusätzlich folgende innovative Hightech-Leistungen:

  • Dental-Laser 
  • CEREC
  • Digitale Volumentomographie
  • Vector-Methode
  • PACT
  • OP-Mikroskop 
  • DNA-Test
  • DROS-Schiene20
  • INVISALIGN-Therapie
  • Schmerzlinderung: Akupunktur & Narkose

Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem ZahnGesund-Prospekt

Neu hinzukommende Behandlungsmethoden werden automatisch mitversichert, sofern sie medizinisch notwendig sind und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden dürfen.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten nur begrenzt Zuzahlungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz von ihrer Krankenkasse. Mit einer Zahnzusatzversicherung wird der Eigenanteil bei einer solchen Behandlung bis zu 100 % übernommen. Zusätzlich werden neue, innovative Zahnbehandlungs-Methoden direkt mitversichert, welche von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Ja, unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen je nach Tarif wie folgt: 

  • inkl. GKV: 100 % (tarifunabhängig)
  • ohne GKV: 75 bis 100 %

In unserer Zahnzusatzversicherung sind Personen versicherungsfähig, die gesetzlich krankenversichert sind bzw. freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung beziehen.

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders für Personen, die Wert auf ihre Zähne legen und hohe Zahnarztrechnungen vermeiden möchten. Sie bietet zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und übernimmt Kosten für teure Zahnprothesen und ästhetisch ansprechende Materialien.

Viele Zahnzusatzversicherungen beinhalten eine Wartezeit, während welcher die Zahnarztkosten für die jeweilige Maßnahme beim Zahnarzt vom Versicherer nicht erstattet werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge (Prophylaxe) beträgt die allgemeine Wartezeit in der Regel drei Monate, bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen Maßnahmen ist diese zumeist mit acht Monaten angesetzt. 

Unsere Zahnzusatz-Tarife sehen keine Wartezeit vor - Ihr Versicherungsschutz gilt sofort nach Zugang der Versicherungspolice bzw. ab dem darin genannten Zeitpunkt.

Münchener Verein

Unsere Kunden bestätigen: Hervorragende Qualität der Produkte und ausgezeichneter Service

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat die wichtigste Umfrage zur Zufriedenheit der Kunden in der Versicherungsbranche zum zwölften Mal hintereinander gewonnen und ist erneut „Versicherer des Jahres“.

1 Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen. Erbringen diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung. Es gelten Höchsterstattungsbeiträge in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (s. Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).

2 Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung der genannten Tarife entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Bildnachweis: 

Bild von fotolia/Adobe Stock: stock.adobe.com; ©Rido