Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

Zahnzusatzversicherung.

Werden auch Kunststofffüllungen übernommen?

Ja, Kunststofffüllungen und Inlays aus Edelmetall oder Keramik sind erstattungsfähig.

Muss bei einer Zahnersatzbehandlung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?

Nein. Es wird aber empfohlen, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.

Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung?

Nein, es gibt keine Wartezeiten.

Gibt es eine Leistungsbegrenzung in den ersten vier Jahren?

Die Zahnzusatzversicherung sieht eine jährliche Summenbegrenzung je Tarif in den ersten vier Jahren vor, ausgenommen davon ist die Prophylaxe. Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen.  Ab dem fünften Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.

Ist Kieferorthopädie mitversichert?

Ja, insbesondere dann, wenn die Krankenkasse nicht leistet. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis maximal bis zu den Höchstsätzen berechnet werden.

Ambulante Zusatzversicherung.

Sieht der Produktbaustein Naturmedizin eine TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) Behandlung vor?

TCM umfasst ein größeres Leistungsspektrum, zu dem unter anderem diagnostische Verfahren, Akupunktur und Arzneitherapie zählen. Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur sowie Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie). Nicht erstattungsfähig aus dem Tarif Naturmedizin sind Kosten für Bewegungsübungen wie Qigong.

Welche Naturheilverfahren sind generell erstattungsfähig?

Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können.

Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind immer im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn sie unter den in Nr. 4.2. a) genannten Leistungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind. Sofern Sie eine Leistung aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis in Anspruch nehmen möchten, die nicht in den Tarifbedingungen aufgeführt ist (zum Beispiel Ayurveda, Sauerstofftherapie, Umweltmedizin), wird die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall durch die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. geprüft.

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Zu den jeweiligen naturheilkundlichen Untersuchungen und alternativen Behandlungsmethoden werden entsprechende Abrechnungsvorschläge gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Abrechnung muss demnach im Rahmen der GOÄ erfolgen.

Was sind IGeL-Leistungen und sieht die ambulante Zusatzversicherung hierfür Leistungen vor?

IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Der Tarif Vorsorge schließt diese gesetzliche Versorgungslücke sinnvoll und entlastet Sie finanziell. Bei der Mehrzahl an Leistungen, die aus dem Tarif Vorsorge erstattet werden, handelt es sich um IGeL-Leistungen. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen/Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.

Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de.

 
Gibt es Wartezeiten bei der ambulanten Zusatzversicherung?

Nein, die ambulante Zusatzversicherung sieht keine Wartezeiten vor. Ein Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang sofort ab Versicherungsbeginn.