Skip to Content

Unsere Servicezeiten: Mo-Fr 08:00-18:00

0800 222 33 88
Nachricht senden Rückruf vereinbaren Agentur finden

Fragen und Antworten zur Ihrer bKV

Zum Beispiel:

  • Welche konkreten Vorteile und Leistungen bietet mir die bKV?
  • Muss ich eine Gesundheitsprüfung machen oder gibt es Wartezeiten?
  • Kann ich meine Familienangehörigen mitversichern?

Grundsätzliches zu Ihrer betrieblichen Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine tolle Möglichkeit, wie Ihr Arbeitgeber Sie und Ihre Gesundheit unterstützen kann. Es ist eine Krankenzusatzversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie als Mitarbeiter abgeschlossen hat.

Arbeitgeberfinanzierte bKV
Hier ist Ihr Arbeitgeber unser Vertragspartner und übernimmt die Beitragszahlung für Sie. Sie selbst sind versicherte Person und profitieren von den vielen tollen Leistungen, die vereinbart wurden.

Arbeitnehmerfinanzierte bKV
Hat Ihr Arbeitgeber mit uns einen Kollektivvertrag abgeschlossen, können Sie als Arbeitnehmer entscheiden, ob Sie eine bKV für sich und Ihre Angehörigen abschließen möchten. Sie sind unser Vertragspartner und übernehmen die Beitragszahlung. 

Die detaillierten Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz im Tarif „GemeinsamGesund“ sowie die entsprechende Budgethöhe können Sie gerne über Ihren Arbeitgeber anfordern. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Leistungsinhalten finden Sie im Abschnitt „Fragen zur Leistung“.

Arbeitgeberfinanzierte bKV
Ein großer Vorteil der vom Arbeitgeber finanzierten bKV (Budget-Tarife) ist, dass keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die sonst üblichen Wartezeiten für private Kranken- oder Krankenzusatzversicherungen entfallen. So sind laufende und sogar angeratene Behandlungen von Anfang an mitversichert, damit Sie ab Vertragsbeginn vollen Versicherungsschutz genießen können.

Arbeitnehmerfinanzierte bKV
Auch in der arbeitnehmerfinanzierten bKV (Budget-Tarife) haben Sie den Vorteil, dass es innerhalb der sogenannten Öffnungsklausel (das ist ein begrenzter Zeitraum) keine Gesundheitsprüfung gibt. Dieser Zeitraum definiert sich ab Beginn des Kollektivvertrages oder ab Firmeneintritt. Welcher Zeitraum für Sie genau gilt, erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber oder von Ihrem zuständigen Betreuer. Auch die Wartezeiten entfallen. Laufende und angeratene Behandlungen sind in den Budgettarifen von Anfang mitversichert, damit Sie ab Versicherungsbeginn vollen Versicherungsschutz genießen können.

Ja, unsere bKV des Münchener Verein Krankenversicherung a. G. lässt sich problemlos mit Ihrem bereits bestehenden Versicherungsschutz kombinieren. Die Leistungen aus Ihrem anderweitigen Versicherungsschutz sind zuerst in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie bereits eine private Absicherung bei einem anderen Krankenversicherungsunternehmen besitzen, ist es wichtig, dass Sie dieses Unternehmen über den Abschluss unserer bKV informieren.

Der schnellste Weg ist die MV ServiceApp, die Sie im App Store oder Google Play Store herunterladen können. Über die App können Sie Leistungen einreichen, Vertragsinformationen einsehen, Nachrichten empfangen und Ihre Daten ändern. Für die Registrierung nutzen Sie entweder das „NECT-Verfahren“ oder das Briefverfahren, bei dem Sie Ihren Identifikationscode erhalten.

Zur MV Service App im App Store für iOS Geräte

Zur MV Service App im Google PlayStore für Android Geräte

Eine Übertragung oder Ansparung Ihres Budgets in das neue Versicherungsjahr ist leider nicht möglich. Stattdessen erhalten Sie jedes Jahr zum 1. Januar erneut das volle jährliche Budget zur freien Verfügung (gemäß den Leistungsinhalten unserer Tarifbedingungen).

Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zur Höhe Ihres Restbudgets. Haben Sie zum Beispiel noch 60 € übrig und die Rechnung beträgt 100 €, zahlen wir 60 €. Die restlichen 40 € tragen Sie selbst. Für Brillen oder Kontaktlinsen nutzen Sie maximal die Hälfte Ihres Jahresbudgets.

Ja, das ist möglich! Sie können Ihren Schutz auf eigene Kosten erweitern, wenn Ihr Arbeitgeber einen sogenannten Kollektivvertrag mit uns hat. Folgende Bausteine sind innerhalb der Öffnungsklausel ab Beginn Ihres Versicherungsschutzes über Ihren Arbeitgeber ohne Gesundheitsprüfung möglich:

  • Erhöhung des arbeitgeberfinanzierten Budgettarifes (arbeitnehmerfinanzierte bKV)
    Sie können Ihr jährliches Budget durch eine zusätzliche arbeitnehmernehmerfinanzierte bKV erhöhen oder verdoppeln. Erfolgt der Abschluss innerhalb der Öffnungsklausel sind auch angeratene oder laufende Behandlungen sowie fehlende Zähne mitversichert.
  • Abschluss eines bKV-Kliniktarifes (stationäre Absicherung im Krankenhaus)
    Sie können Ihren Versicherungsschutz auch um einen bKV-Kliniktarif für Krankenhausaufenthalte erweitern. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass bereits angeratene oder laufende Behandlungen sowie bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen sind. Neue Behandlungen bei Vorerkrankungen, die sich nach Beginn des Versicherungsschutzes ergeben, sind jedoch eingeschlossen.

Für eine individuelle Beratung und alle weiteren Schritte zur Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes steht Ihnen Ihr Berater sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie ihn einfach an.

Ja, sehr gerne können auch Ihre Familienangehörigen in Ihrer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung gegen eigenen Beitrag mitversichert werden. Dies gilt für:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben
  • Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Ihre unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Voraussetzung ist ein Leistungsanspruch bei einer deutschen GKV oder PKV. Sie sind hierbei Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Ihr Berater informiert Sie gerne über die passenden Versicherungspakete für Ihre Liebsten. 

Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz privat bei uns weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass Ihr neuer Arbeitgeber den Schutz fortführt. Keine Sorge: Nach Abmeldung durch Ihren Arbeitgeber haben Sie für die Weiterversicherung ab dem Zeitpunkt der Beendigung zwei Monate Zeit. Setzen Sie sich einfach mit Ihrem Vertriebspartner in Verbindung.

Die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung

Die Einwilligungserklärung ist notwendig, da Personen- und Gesundheitsdaten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erst erhoben und verarbeitet werden dürfen, wenn Sie als versicherte Person Ihre Einwilligung dazu abgegeben haben. Mit der Schweigepflichtentbindung entbinden Sie unter anderem die Mitarbeiter der Münchner Verein Krankenversicherung a.G. von der Schweigepflicht. Dies ist z.B. erforderlich, damit die zuständigen Mitarbeiter im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Leistungsanträge Ihre Daten - soweit erforderlich - an Dienstleister weitergeben können. Dies könnte z.B. ein Hilfsmittelversorger sein. Mit welchen Dienstleistern wir im Einzelnen zusammenarbeiten, können Sie unserer Dienstleisterliste entnehmen. Die abgegebene Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung führt nicht dazu, dass der Münchener Verein im Falle einer Prüfung der Leistungspflicht Gesundheitsdaten bei Dritten (z. B. einem Arzt) abfragt. Wenn dies im Einzelfall notwendig ist, wird dies vorab schriftlich bei der versicherten Person gesondert abgefragt.

Um einen unkomplizierten Abschluss der bKV zu gewährleisten, wird vor Vertragsschluss grundsätzlich keine Einwilligungserklärung vom Münchener Verein eingeholt. Mit Erhalt der Police werden Sie als versicherte Person auf die Notwendigkeit der Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung hingewiesen. Sie sollten am besten zeitnah nach Erhalt der Police, spätestens aber mit der ersten Rechnungseinreichung, einmalig ihre Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung abgeben, da sonst keine Erstattung erfolgen kann.

Die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung können Sie am schnellsten digital über den enthaltenen QR-Code in Ihrem Policen-Anschreiben per MV ServiceApp/Webanwendung abgeben. Auch per E-Mail oder Post ist dies möglich.

Diese Erklärung ist für die Abwicklung Ihres Versicherungsvertrags unerlässlich. Wird sie nicht oder nicht vollständig abgegeben, können wir Ihren Erstattungsantrag nicht bearbeiten. Wir behalten uns in diesem Fall vor, den Versicherungsvertrag rückwirkend aufzuheben.

Ja, unsere Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung wurde auf Grundlage der Abstimmung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit den Datenaufsichtsbehörden erstellt und entspricht daher dem branchenweiten Standard.

Fragen zur Leistung

Nein, das Datenschutzgesetz wird durch die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. gewahrt. Das bedeutet, dass Ihrem Arbeitgeber keinerlei Gesundheitsdaten oder Informationen über Leistungseinreichungen, die auf Einzelne schließen lassen, übermittelt werden.

Für das erste Einreichen von Rechnungen ist Ihre Einwilligungserklärung zur Verwendung von Gesundheitsdaten und zur Schweigepflichtentbindung notwendig. Diese Erklärung können Sie bequem über die MV ServiceApp oder per Post einreichen. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie in Ihrem Begleitschreiben zur Police. 

Maßgeblich für die Erstattung ist das Behandlungsdatum auf der Rechnung. Dieses muss in den Zeit-raum fallen, in dem Sie Versicherungsschutz haben.

Sie können Ihre Rechnungen noch bis zu 3 Jahre im Nachhinein bei uns einreichen.

Ja, bitte reichen Sie uns dafür das entsprechende Rezept oder die Zuzahlungsquittung mit Ihrem Namen versehen ein. Falls Sie bereits Teilerstattungen von einem anderen Kostenträger erhalten haben, tragen wir den restlichen Betrag.

Das E-Rezept wurde für gesetzlich Versicherte zum 1. Januar 2024 eingeführt. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht verpflichtend. Bitte beachten Sie daher:

  • Bei Medikamenten-Zuzahlungen brauchen wir die Apothekenquittung mit Ihrem Namen
  • Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder bei verordneten Arzneimitteln von Privatversicherten benötigen wir das von der Apotheke bedruckte und quittierte Rezept
  • E-Rezepte bekommen Sie oft noch als Papierrezept. Ärzte sind dazu verpflichtet, dieses auf Wunsch auszudrucken - Apotheken jedoch nicht

Achten Sie bitte immer darauf, das E-Rezept direkt nach Ausstellen durch den Arzt in der Apotheke einzulösen. Fehlt Ihr Name auf der Apothekenquittung, reichen Sie bitte das Rezept mit ein.

Nein, wir erstatten Arznei- und Verbandmittel nur, wenn diese von einem Arzt verschrieben und medizinisch notwendig sind. Das gilt für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandmittel, inklusive Globuli.

Nein, Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen übernehmen wir nicht. Dies sind z.B. Nähr- und Stärkungsmittel, kosmetische Mittel, Vitaminpräparate oder Mittel zur Potenzsteigerung, zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel oder Mittel zur Schwangerschaftsverhütung.

Nein, Ihr Budget in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung steht ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ihre Familie oder Ihr Partner können dieses nicht nutzen. Unsere Gesundheitsservices wie die Gesundheitshotline, den Arzt-Terminservice und viele weitere dürfen von Ihren Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder) kostenfrei mit genutzt werden, auch wenn diese keine bKV bei uns abgeschlossen haben.

Rote Rezepte: Erhalten Sie als Kassenpatient, wenn Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt. Wenn Sie hierfür Zuzahlungen leisten müssen, können Sie uns die Zuzahlungsquittung einreichen. Wir erstatten Ihnen diesen Betrag dann.

Grüne Rezepte: Sind Privatrezepte, die Sie normalerweise komplett selbst bezahlen. Diese erstatten wir Ihnen – nach Ablehnung Ihres Hauptversicherers und sofern medizinisch notwendig - in tariflichem Um-fang. Bitte senden Sie uns dafür das von der Apotheke quittierte Rezept zu.

Sie können bis zu 50 % Ihres Budgets für Sehhilfen pro Versicherungsjahr nutzen. Sie können Zweit- oder Drittbrillen bei uns einreichen. Es werden sowohl Gläser als auch Brillengestellte erstattet. Sport- oder Sonnenbrillen mit Sehstärke ebenfalls.

Nein, die Rechnung Ihres Optikers reicht uns völlig aus. Sie können auch Rechnungen von Online-Optikern einreichen. Bitte stellen Sie sicher, dass auf der Rechnung Ihr Name und die Dioptrien-Werte vermerkt sind.

Nein, die Kosten für Pflege- und Reinigungsmittel können wir leider nicht erstatten.

Ja, wir übernehmen die Kosten für Augenoperationen zur Behebung einer Fehlsichtigkeit, welche die Gesamtbrechkraft des Auges verändern. Dazu gehören zum Beispiel refraktive Chirurgie wie LASIK, LASEK oder die Einsetzung einer künstlichen Linse. Auch die ärztlichen Leistungen sowie die damit verbundenen verordneten Arznei- und Verbandmittel und eingesetzten Implantate (z.B. Intraokularlinsen) sind inbegriffen.

Ja, die Glaukom-Vorsorge wird von uns erstattet.

Gerne übernehmen wir die Kosten für Ihre Hörgeräte bis zur jährlichen Budgetgrenze. Das schließt die Anschaffung eines neuen Geräts, einen Ersatz, notwendige Reparaturen und die regelmäßige Wartung mit ein. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen, die dabei anfallen können, sind bei uns versichert. Kosten für die Otoplastik und andere Betriebskosten wie Batterien sind nicht versichert.

Ja, bis zur Ihrer jeweils jährlichen Budgetgrenze.

Nein, dafür sind keine Überweisungen notwendig. Wichtig ist nur, dass die Abrechnung bis zu den Höchstsätzen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erfolgt.

Ja, Sie können sicher sein, dass wir die Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden über-nehmen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen aufgeführt sind.

Ja, wir übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Wichtig ist dabei, dass Ihr Behandler (zum Beispiel ein Physiotherapeut) eine anerkannte osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist. Auch chiropraktische Behandlungen sind bei uns mitversichert, da diese sowohl im Hufelandverzeichnis als auch im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Diese können von einem Arzt oder einem Heilpraktiker durchge-führt werden, sofern diese Personen über die entsprechende chiropraktische Qualifikation verfügen.

Ja, die Kosten für verordneten Heilmittel übernehmen wir gerne.

Ja, wir übernehmen die Kosten für Kinesio-Taping durch Heilpraktiker oder im Rahmen des Hufeland-Verzeichnis.

Ja, damit wir die Kosten für Ihre Physiotherapie oder Massagen übernehmen können, muss diese von einem Arzt verordnet sein. Solche Behandlungen zählen bei uns zu den mitversicherten "Heilmitteln".

Grundsätzlich erstatten wir sowohl die Kosten als auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Heilmittel, die von einem Arzt verordnet wurden. Dies sind Behandlungen oder Anwendungen, die von staatlich geprüften Fachkräften (wie Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden oder Ergotherapeuten) zur Linderung oder Beseitigung von Krankheiten oder Unfallfolgen durchgeführt werden.

Dazu gehören beispielsweise (bis zu den Höchstsätzen der Beihilfeverordnung):

  • Physiotherapie wie Massagetherapie, Krankengymnastik, Thermotherapie
  • Ergotherapie 
  • Medizinische Fußpflege (nicht kosmetische)
  • Logopädie wie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Ernährungstherapie (durch ausgebildete Ernährungsberater)

Wir übernehmen alle Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt, im Rahmen Ihres jährlichen Budgets.

  • Dazu gehören beispielsweise:
  • Augenvorsorge, z.B. Glaukomvorsorge
  • Kinder- und Jugendlichen Vorsorge
  • Herz- und Kreislaufvorsorge
  • Allgemeine Check-ups, z.B. Früherkennungsuntersuchungen
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Krebsvorsorge, z.B. Haut-, Brust-, Prostatakrebsvorsorge

Wichtig: Auf der Rechnung für Vorsorge darf keine Diagnose stehen, sonst gilt es als Behandlung und kann nicht abgerechnet werden.
 

Ja, Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen. Das gilt auch für Reiseimpfungen wie zum Beispiel Hepatitis A, Gelbfieber, FSME und Malariaprophylaxe. Die Leistungen umfassen Beratung, Impfung und den Impfstoff.

Präventionskurse helfen Ihnen, Krankheiten vorzubeugen und Ihre Gesundheit zu fördern. Wir erstatten die Kosten für Präventionskurse, die nach § 20 SGB V zertifiziert sind. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 80% der Kurseinheiten teilgenommen haben und reichen Sie uns bitte einen Beleg über die Vorleistung der GKV mit ein.

Die Kosten für zahntechnische Leistungen, die wir erstatten, werden immer dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem der Zahnarzt die angefertigten Materialien eingliedert.

Ja, sofern Zahn- und Kieferregulierungen nach einem Unfall nötig werden.

Ja, die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte gestellt werden.

So oft Sie wollen, erstatten wir diese bis zur Erreichung Ihres Budgets.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Wir erstatten Ihnen die IGelL-Leistungen im Rahmen Ihres jährlichen Budgets, sofern diese nach Hufelandverzeichnis von einem Arzt durchgeführt werden. Hier einige Beispiele:

Leistung Erstattungsfähig
Akupunktur in der Schwangerschaft
  •  

Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen
  •  

Akupunktur zur Vorbeugung von Spannungskopfschmerzen
  •  

Atteste und Gutachten

Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  •  

Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
  •  

Biofeedback-Therapie bei Migräne

Blutegeltherapie bei Kniearthrose
  •  

Blutuntersuchung zur Früherkennung von Schilddrüsenfunktionsstörungen (TSH-Bestimmung zum Schilddrüsencheck)
  •  

Botox gegen Schwitzen

Colon-Hydro-Therapie
  •  

Computertomographie (CT) zur Früherkennung schwerer Krankheiten

Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs
  •  

Dünnschichtzytologie zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  •  

Durchblutungsfördernde Infusionstherapie bei Hörsturz

Eigenbluttherapie bei Tendinopathie
  •  

EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung
  •  

Entfernung von Tätowierungen

Früherkennung auf Vitamin B12-Mangel und  Vitamingabe

Früherkennungsuntersuchung auf Vitamin D-Mangel und regelmäßige Einnahme

Glukokortikoide bei Hörsturz

HBA1c-Bestimmung zur Früherkennung eines Diabetes (GOÄ 3561)
  •  

Heidelberg Retina Tomographie (HRT) zur Glaukom-Früherkennung
  •  

Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz
  •  

Hochtontherapie

Hyaluronsäure-Injektion bei Kniearthrose

Hyperbare Sauerstofftherapie bei Hörsturz
  •  

Immunglobulin G Bestimmung zur Diagnose einer Nahrungsmittelallergie

Kunsttherapie bei psychischen Erkrankungen

Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige

Laser-Behandlung von Blutschwämmchen beim Säugling

Laser-Behandlung von Krampfadern

Lichttherapie bei Akne nach Hufelandverzeichnis
  •  

Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung („Winterdepression“)
  •  

M2-PK-Test zur Früherkennung von Darmkrebs
  •  

MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung

MRT zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenz

NMP22-Test zur Früherkennung von Harnblasenkrebs
  •  

OCT zur Früherkennung einer feuchten, altersbedingten Makuladegeneration (nAMD)
  •  

OCT zur Früherkennung eines Glaukoms
  •  

Operative Behandlung des Schnarchens (Rhonchopathie)

Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen
  •  

Protein-C Bestimmung zur Einschätzung des Thromboserisikos

PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  •  

Reisemedizinische Vorsorge
  •  

Spirometrie zur Überprüfung der Lungenfunktion

Sport-Check

Statische Magnetfeldtherapie bei Kreuzschmerz
  •  

Stoßwellentherapie bei der Kalkschulter

Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz

Stoßwellentherapie beim Tennisarm

Streptokokken-Test in der Schwangerschaft
  •  

Toxoplasmose-Test bei Schwangeren (Früherkennung)
  •  

Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
  •  

Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
  •  

Ultraschall der Halsschlagader zur Schlaganfallvorsorge
  •  

Ultraschall der zur Früherkennung von Veränderungen der Schilddrüse
  •  

Ultraschall in der Schwangerschaft (ergänzende Untersuchung)
  •  

Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs
  •  

Ultraschall zur Früherkennung von Prostatakrebs
  •  

Gesundheits-Services

Die Gesundheitsservices können sowohl von Ihnen als auch von Ihren engsten Familienangehörigen (Ehepartner, Lebenspartner und Kinder) kostenfrei genutzt werden. 

Medizinische Experten und Fachärzten stehen Ihnen rund um die Uhr und an 365 Tagen kostenlos zur Verfügung 24/7 an 365 Tagen unter Tel. 0800 80 30 80 377. Zum Beispiel für 

  • Erste mentale Hilfestellung 
  • Informationen zu Krankheiten und Behandlungsmethoden
  • Auskunft zu Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten oder Impfungen 
  • Hilfe bei der Suche nach Fachärzten und Spezialisten, Krankenhäusern, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Physiotherapeuten, Heilpraktikern und vielen weiteren
  • Vermittlung von deutschsprachigen Leistungserbringern im Ausland
  • Helfen, ob ein Arztbesuch nötig ist
  • Geben Auskunft über Notdienste für Ärzte und Apotheken

Häufig sind die Wartezeiten für Termine lang. Unser Termin-Service hilft Ihnen – kostenfrei - dabei, schnell einen passenden Facharzt oder Spezialisten zu finden und vereinbart einen zeitnahen Termin für Sie. Auf Wunsch werden auch bundesweit Spezialisten vermittelt. 24/7 an 365 Tagen unter Tel. 0800 80 30 80 377.

Ja, wenn eine zweite Meinung nötig wird, steht Ihnen ein Team aus Fachärzten zur Seite. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Partner in Verbindung unter der u.g. Telefonnummer. Diese überprüfen Be-funde, Heil- und Kostenpläne und beraten, wie am besten vorzugehen ist. Auf Wunsch wird ein passen-der Arzttermin für Sie vereinbart. 24/7 an 365 Tagen unter Tel. 0800 80 30 80 377.

Unsere Online-Gesundheitswelt bietet Ihnen eine Vielzahl an fundierten Informationen zu aktuellen Gesundheitsthemen, Krankheiten, Diagnosen sowie Tipps zur Prävention. Sie erreichen es unter https://muenchener-verein.gesundheitsportal-privat.de/. Melden Sie sich zum kostenfreien Newsletter an – es warten spannende Themen auf Sie.

Ja, im Rahmen der MV-Gesundheitswelt stehen Ihnen exklusive Videobeiträge zu Bewegung, Ergonomie, Schmerzvorbeugung, Ganzkörpertraining und vielem mehr zur Verfügung unter muenchener-verein.gesundheitsportal-privat.de/videos/

Ärzte und Fachärzte bieten eine Videosprechstunde an, z.B. über die App TeleClinic. So können Sie – übrigens von überall auf der Welt - direkt online mit dem Arzt oder der Ärztin sprechen und erhalten sofort ein Rezept. Gerade an Wochenenden oder im Winter bei der Erkäl-tungszeit ist dies von großem Vorteil. Und es erspart Ihnen lange Anfahrtswege und Wartezeit. Auch Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel das Hautkrebsscreening, können Sie hierüber in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass wir anfallende Kosten ausschließlich im Rahmen der versicherten Leistungen erstatten.

Wenn Sie einen demenzkranken Angehörigen zu Hause pflegen, bieten wir Ihnen ein kostenfreies Betreuungsprogramm an. Qualifizierte Fachkräfte unterstützen Sie dabei umfassend: Sie erhalten detaillierte Informationen über das Krankheitsbild Demenz, es wird ein individueller Hilfeplan für Sie erstellt 
und Sie bekommen Unterstützung bei der Alltagsbewältigung der Pflege.
Sie erreichen unsere Hotline unter Tel. 089 51 52 19 70.