Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung.

Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?

Eine gute Zahnzusatzversicherung wie die ZahnGesund 75 +, die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe, aber auch Kieferorthopädie einschließt, beginnt für Kinder schon unter einem Euro.

Erwachsene, die nicht nur ihren Eigenanteil reduzieren möchten, sondern umfassende Leistungen wie Bleaching, hochwertigen Zahnersatz, kieferorthopädische Maßnahmen oder moderne Laserbehandlungen in Anspruch nehmen möchten, zahlen dann höhere Beiträge. 

Für alle, die es gerne ausgewogen halten, bietet der ZahnGesund 85+ ein mehr als gutes Preis-Leistungsverhältnis. Einen Überblick über die Leistungen und Ihre Beitragsprämie können Sie mit dem Beitragsrechner auf unserer ZahnGesund-Seite ermitteln. Geben Sie einfach Ihr Geburtsjahr ein und ermitteln Sie Ihren Beitrag für die drei Tarifvarianten.

Was bedeutet Gesundheitsfragen bei Zahnzusatzversicherung?

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss häufig Gesundheitsfragen beantworten. Meistens handelt es sich dabei um Fragen, ob Zähne schon durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden, ob man derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt ist, oder eine Behandlung angeraten wurde. Gesundheitsfragen helfen den Versicherern, das Risiko des Interessenten einzuschätzen und zu prüfen, zu welchen Bedingungen eine Zahnversicherung abgeschlossen kann.  

Der Münchener Verein geht bei den neuen ZahnGesund-Tarifen einen anderen Weg. Mittels einer Frage wird lediglich die Anzahl der fehlenden Zähne abgefragt. Ist diese kleiner als 4, kann die Zahnzusatzversicherung bequem online und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Ein fehlender Zahn ist sogar mitversichert, sofern noch keine Behandlung angeraten ist oder bereits begonnen wurde.

Was sind Leistungsbegrenzungen bzw. Zahnstaffeln?

Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Dies ist meistens dann der Fall, wenn die Zahnzusatzversicherung sofort für Behandlungen leistet, also keine Wartezeiten vorsieht.

Gäbe es diese Leistungsbeschränkungen in den ersten Vertragsjahren nicht, dann könnten Versicherte direkt nach Vertragsschluss umfangreiche Zahnbehandlungen oder Gebisssanierungen vornehmen lassen, die mit hohen Kosten verbunden wären. Diese Kosten müssten dann bereits bei der Beitragskalkulation mit einfließen, dazu sind die Versicherer verpflichtet. Der Versicherungsbeitrag wäre also deutlich teurer – und das für alle, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten. Unter dem Strich würden dann alle Versicherten diejenigen mitfinanzieren, die ohne Vorversicherungszeit sofort hohe Leistungen in Anspruch nehmen.

Auch bei den Zahnzusatzversicherungen des Münchener Verein sind Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren vorgesehen (s. a.  FAQ dazu). Unsere neuen ZahnGesundtarife haben jedoch ein besonderes Feature: wir rechnen Ihnen bei einem Wechsel Ihre Vorversicherungszeit an, die Sie in einer anderen Zahnzusatzversicherung erworben haben.

Für Neueinsteiger lohnt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sichergehen, dass bei den ersten größeren Zahnersatzbehandlungen die Höchstbegrenzungen entfallen sind.

Gibt es Leistungsgrenzen bei den ZahnGesund-Tarifen?

Bei ZahnGesund profitieren Sie von einer Leistung ab dem ersten Tag. Daher gibt es in den ersten Jahren folgende Höchsterstattungen:

ZahnGesund 75+:

  • im 1. Versicherungsjahr bis zu 900 €
  • im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 1.800 €
  • im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 2.700 €
  • im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 3.600 €

ZahnGesund 85+:

  • im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.000 €
  • im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 2.000 €
  • im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
  • im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 4.000 €

ZahnGesund 100:

  • im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.500 €
  • im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
  • im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 4.500 €
  • im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 6.000 €

Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen. Ab dem 5. Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.

Was bedeutet "Wartezeit" bei der Zahnzusatzversicherung?

Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Zahnzusatzversicherung abschließen, stößt in der Regel auf den Begriff „Wartezeiten“. Grundsätzlich bedeutet das, dass Ihnen innerhalb dieses Zeitraums (ab Vertragsschluss) die Kosten für die jeweilige Maßnahme beim Zahnarzt von der Versicherung nicht erstattet werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge (Prophylaxe) beträgt die allgemeine Wartezeit in der Regel drei Monate, bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen Maßnahmen ist diese zumeist mit acht Monaten angesetzt. 

Die neuen ZahnGesund-Tarife des Münchener Verein gehen hier einen anderen Weg: Hier bekommen Sie sofort nach Vertragsabschluss Ihre Kosten innerhalb der Leistungsgrenzen erstattet.

Welche Zahnversicherung zahlt Implantate?

Ein Zahnersatz mit einem Implantat ist eine kostenintensive Maßnahme, die schnell bis zu 4.000 € kosten kann. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur mit einem Festzuschuss von ca. 420 €.

In unseren ZahnGesund-Tarifen leisten wir je nach Tarif-Variante

  • 75 % im Tarif ZahnGesund 75+
  • 85 % im Tarif ZahnGesund 85+
  • 100 % im Tarif ZahnGesund 100.

Mit dem Bonusheft-Upgrade können Sie Ihren Eigenanteil in den Tarifen Zahngesund 75+ und Zahngesund 85+ noch einmal um 5 % reduzieren.

Ein ausführliches Kostenbeispiel finden Sie hier.

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt Bleaching?

Zahn-Bleaching ist eine immer beliebter werdende Methode, um die eigene Zahnfarbe künstlich aufzuhellen. Die Gründe dafür können medizinischen Ursprungs sein, wie z.B. eine Aufhellung verfärbter Zähne nach einer Wurzelkanalbehandlung, oder ästhetische Motive, wie der Wunsch nach makellosen, weißen Zähnen.

Mit der ZahnGesund 100  erhalten Sie 200 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren für ein Zahnbleaching – ganz gleich, was Ihre Beweggründe dafür sind. 

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können alle Versicherungen, die der Alters- oder Gesundheitsvorsorge dienen, steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe das der Fall ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen, konkret von den Absetzungsgrenzen ab. Diese wiederum sind bei Ledigen niedriger als verheirateten Paaren. Die Zahnzusatzversicherung wird bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung eingeordnet, da sie der Gesundheitsvorsorge dient. Um diese steuerlich geltend zu machen tragen Sie nur den Jahresbeitrag des Vorjahres in das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein. Die Summe der geleisteten Beitragszahlungen finden Sie in unseren Bestätigungsschreiben, das wir Ihnen jeweils zu Jahresbeginn zusenden.

Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber "Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung absetzen".

Welche Zahnversicherung zahlt für professionelle Zahnreinigung?

Gesunde und schöne Zähne bis ins hohe Alter – mit sorgfältiger Zahnpflege und regelmäßiger Zahnprophylaxe muss dies kein Wunsch bleiben. Vieles kann man selbst dazu beitragen. Darüber hinaus empfehlen medizinische Experten jährlich zwei professionelle Zahnreinigungen durch einen Zahnarzt vornehmen zu lassen.

Mit unseren ZahnGesund -Tarifen erhalten Sie bis zu 200 € pro Jahr für Zahnreinigung- und Prophylaxe-Behandlungen – je nach gewählter Tarifvariante.

Auslandsreise-Krankenversicherung.

Warum brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt. Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar.

Bis wann kann ich mich vor einer Auslandsreise versichern?

Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Reiseantritt ist das noch möglich. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.

Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie den Tarif noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.

Ich bin im Ausland erkrankt. Was muss ich im Leistungsfall beachten?

Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihrer Auslandsreise bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Abrechnung sollten die Originalrechnungen, den Namen der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnungen, die einzelnen ärztlichen Leistungen und die einzelnen Behandlungstage enthalten.

 
In welchen Ländern habe ich Versicherungsschutz?

Grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Deutschland gilt nicht als Ausland.

Wie lange läuft mein Vertrag für eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Zunächst für ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.

Wie kann ich den Münchener Verein bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?

Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notruf-Nummer eingerichtet. Unter + 49 89 5152 1522 erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, zum Beispiel für die Arzt- und Krankenhaussuche oder die Organisation eines Krankenrücktransportes.