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Eine Frau mit kurzen braunen Haaren hat ein Headset auf und richtet das Mikrofon zurecht. Sie lächelt.

Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

Pflegezusatz Exklusiv.

Mit der Pflegezusatzversicherung Exklusiv entscheiden Sie sich für eine hervorragende Pflegezusatzversicherung, die durch Ihre persönliche Kundenkarte abgerundet wird. Viele wertvolle Zusatzleistungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe - jetzt und im Pflegefall.

  • 24h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48h-Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
  • Persönliche Pflegehotline durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
  • Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ja, das ist möglich. Durch die mitversicherte Option auf Höherversicherung, können Sie später ohne eine Gesundheitsprüfung Ihren Versicherungsschutz erweitern. Bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. bei

  • Heirat,
  • Geburt,
  • Abschluss des Studiums oder der Ausbildung,
  • Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung
  • oder bei Rentenbezug

entscheiden Sie, ob Sie Ihr Pflegetagegeld erhöhen, um Pflegegrade erweitern oder die ambulante Pflege mit einschließen. Darüber hinaus ist es immer möglich den Versicherungsschutz der Deutschen PrivatPflege im Rahmen der Höchstgrenzen auszubauen, es sei denn der Gesundheitszustand lässt dies nicht mehr zu.

Nicht selten tritt die Situation ein, dass ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird. Überraschend und ohne Vorwarnung.

Mit unserer Pflegeplatz-Garantie möchten wir unsere Kunden unserer Pflegezusatzversicherung entlasten und sie bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit unterstützen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz.

Was das Leben auch bereithält, mit unserer Pflegekostenversicherung bleiben Sie flexibel. Sollten Sie einmal finanziell andere Prioritäten haben, z.B. bei

  • Einstieg in die Selbständigkeit,
  • Immobilienfinanzierung,
  • Eltern- oder Pflegezeit,
  • oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit,

so können Sie Ihren Pflegeschutz aussetzen. Geringere Beiträge sichern Ihnen den problemlosen Wiedereinstieg in Ihre ruhende Pflegezusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Ruhezeit kann zweimal für die Dauer von mindestens 6 Monaten und maximal 12 Monaten und ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.

 

 

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich bei gesetzlich Versicherten aufgrund der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD).

Bei den Privaten Krankenversicherungen übernimmt dies die Medicproof GmbH (Gesellschaft für medizinische Gutachten).

Bei beiden erfolgt die Begutachtung nach einheitlichen Richtlinien. Wie diese nach der Pflegereform von 2017 aussehen erfahren Sie hier.