
Sie genießen jetzt mehr Gesundheitsschutz
Weil Sie Ihrem Arbeitgeber wichtig sind!
- Ergänzt Ihre bestehende Krankenversicherung
- Sorgt für finanzielle Entlastung
- Keine Wartezeiten
- Kostenfreier Arzttermin-Service
Zielsicher zu den wichtigsten Informationen
GemeinsamGesund
Ihre betriebliche Krankenversicherung vom Münchener Verein
Gesund zu sein, ist die beste Voraussetzung für ein gutes Leben. Ihr Arbeitgeber möchte Sie mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) des Münchener Verein dabei unterstützen. GemeinsamGesund ergänzt Ihre bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung, und sorgt so für einen besseren Gesundheitsschutz, mehr Service und finanzielle Entlastung. Jedes Jahr erhalten Sie ein festes Budget für Gesundheitsleistungen und genießen zusätzlich kostenfreie Zusatzleistungen - wie z.B. die Spezialistensuche und Arztterminservices.
Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, entscheiden Sie selbst!
Ihre Leistungen
Entdecken Sie die vielfältigen bKV-Leistungen, die Ihre Gesundheit fördern
Alle Leistungen im Detail finden Sie in den Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen, die Ihrer Police beiliegen.
Ambulante Leistungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Krebsfrüherkennung
- Augenvorsorge
- (Reise-)Schutzimpfungen inkl. Impfberatung
Alternative Behandlungsmethoden
- Osteopathie
- Heilpraktiker-Behandlung
- Naturheilverfahren nach Hufeland durch Ärzte
Zahnärztliche Leistungen
- Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen)
- Zahnbehandlungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlung)
- Kieferorthopädie bei Unfall
- Professionelle Zahnreinigung
Arznei-, Heil und Hilfsmittel
- Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
- Physiotherapie
- Massagen
- Ergotherapie
- Logopädie
- Orthopädische Schuhe bzw. Einlagen
Sehhilfen
- Brillen, Sonnen- und Bildschirmbrillen mit Dioptrien
- Brillenreparaturen
- Kontaktlinsen
- 100 % bis zur Hälfte Ihres jährlichen Budgets
Kommunikationshilfen und Hörgeräte
- Neuanschaffung oder Ersatz eines Hörgeräts
- Kommunikationshilfen wie Gebärden- oder Schriftdolmetscher
Sehschärfenkorrektur
- LASIK-/LASEK-Verfahren
- Einsetzen künstlicher Linsen
Zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V
Kurse z.B. in den Bereichen
- Bewegung
- Ernährung
- Stressbewältigung
- Rauchentwöhnung
GemeinsamGesund bietet Ihnen viele Vorteile
Mehr Gesundheit, schnellere Arzt-Termine: Entdecken Sie Ihre persönlichen bKV-Vorteile der obligatorischen bKV
Ihr festes Budget, das Sie in Ihrer Versicherungspolice finden, steht Ihnen jedes Jahr für alle Leistungen erneut zur freien Verfügung. Es endet am 31.12. und beginnt automatisch ab dem 1.1. wieder neu.
Sie können Ihr Budget sofort ab Vertragsbeginn für alle Gesundheitssleistungen nutzen.
Wir übernehmen die Kosten dafür, ab dem Zeitpunkt ab dem Ihre Versicherung bei uns startet – und zwar für alle Leistungen, die unser Programm umfasst.
Ihr Arbeitgeber erfährt nicht, ob und welche Leistungen Sie nutzen.
Sie erhalten vollen Schutz, auch wenn Sie Vorerkrankungen haben. Bitte beachten Sie: Sollten Sie eine arbeitnehmerfinanzierte bKV abschließen, verzichten wir auf die Gesundheitsprüfung nur in den ersten 3 Monaten nach Beginn des Kollektivvertrages oder nach Firmeneintritt.
Bei Ausscheiden aus der Firma oder bei Rentenbeginn können Sie Ihren Schutz privat fortführen.
Während andere noch in der Wartschleife hängen, haben Sie schon einen Termin - durch unseren Arzttermin-Service. Dieser Service ist nur einer von vielen! Genießen Sie unsere umfangreichen Gesundheitsservices. Diese sind für Sie und Ihre Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) kostenfrei.
Kostenfreie Gesundheits-Services (*Tel. 0800 80 30 80 377)
Wir sind rund um die Uhr mit vielen Assistance-Leistungen an Ihrer Seite für Ihr Wohlergehen
Medizinische Experten und Fachärzte helfen Ihnen und Ihrer Familie (Ehe-/Lebenspartner und Kinder) bei allen Gesundheitsfragen. Sie erklären Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten oder Impfungen und geben mentale erste Hilfestellung, ob ein Arztbesuch nötig ist oder wo Sie Notdienste für Ärzte und Apotheken finden. Das und noch vieles mehr 24/7 an 365 Tagen im Jahr.
Wenn eine zweite Meinung nötig wird, steht Ihnen ein Team aus Fachärzten zur Seite. Diese überprüfen zum Beispiel Befunde, Heil- und Kostenpläne und beraten Sie, wie am besten vorzugehen ist. Auf Wunsch wird ein passender Arzttermin für Sie vereinbart. Diesen Service können Sie auch für Ihren Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder nutzen.
Eine Demenzerkrankung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Pflege demenzerkrankter Angehöriger. Qualifizierte Fachkräfte unterstützen Sie bei der Bewältigung des Alltags (Arbeit, Familie etc.) und erstellen Betreuungspläne. Sie erreichen unser Team unter (089) 51 52 19 70
Informationen zu Behandlungen, Medikamenten, Gesundheitsvideos sowie Krankenhaussuche. Exklusive Videos und Beiträge zu Gesundheitsthemen, Bewegung, Ergonomie, Schmerzvorbeugung, Ganzkörpertraining und vielem mehr finden Sie dort ebenfalls.
Die Wartezeiten für Termine sind häufig lang. Wir helfen bei der Suche nach Fachärzten und Spezialisten – deutschlandweit – und vereinbaren gerne einen zeitnahen Termin. Dieser Service ist kostenfrei, 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr verfügbar – auch für Ihren Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder.
Medizinische Anliegen können Sie über die TeleClinic mit einem Arzt oder Facharzt besprechen. Arztgespräche sowie Rezepte erhalten Sie hier jederzeit - 24/7 an 365 Tagen im Jahr - ohne langes Warten im Wartezimmer und ohne Ansteckungsgefahr.
Speziell geschulte Mitarbeiter bieten umfassende Unterstützung bei bestimmten schweren Erkrankungen. So wird z. B. bei Erkrankungen des Knie- oder Hüftgelenks sowie bei Schlaganfall, gemeinsam mit den Beteiligten, die Versorgung vor, während und nach einem stationären Aufenthalt koordiniert. Von der intensiven Beratung bis zur Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Rehabilitations-Einrichtung reicht der Service des Casemanagements. Sie erreichen unsere Mitarbeiter unter Tel. (089) 51 52 25 13.
Bestimmte klinische Aufenthalte erfordern eine Fachrichtung. Wir helfen Ihnen telefonisch oder Sie nutzen unseren Online-Suchdienst (Qualitätskliniken) um die für Sie passende Klinik zu finden.
Einfache Leistungsabrechnung
Smart und sicher mit der MV ServiceApp
Begleichen Sie zunächst Ihre Arzt-, oder Laborrechnungen. Das Einreichen der Rechnung erfolgt dann unkompliziert: nutzen Sie unsere MV ServiceApp oder das MV Kundenportal, um Ihre Belege digital hochzuladen. So behalten Sie stets den vollen Überblick über Ihren Erstattungsprozess. Nach der Prüfung überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag gemäß Ihrer individuellen tariflichen Leistung.
Sie möchten zum ersten Mal eine Rechnung einreichen und sind noch nicht registriert?
Erste Schritte: Registrierung für die MV ServiceApp und das Kundenportal erklärt
Jetzt die MV ServiceApp herunterladen
Sie haben ein Anliegen?
Gerne berät Sie Ihr persönlicher Vermittler zu allen Möglichkeiten rund um Ihre bKV.
Fragen zu Leistungen? Telefon (089) 51 52 26 05
Fragen zur MV ServiceApp? Telefon (089) 51 52 25 43
Wir sind gerne für Sie da! Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr
FAQs
Die Top 5 der meistgestellten Fragen
Ja, damit wir die Kosten für Ihre Physiotherapie oder Massagen übernehmen können, muss diese von einem Arzt verordnet sein. Solche Behandlungen zählen bei uns zu den mitversicherten "Heilmitteln".
Wir übernehmen alle Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt, im Rahmen Ihres jährlichen Budgets.
Dazu gehören beispielsweise:
- Augenvorsorge, z.B. Glaukomvorsorge
- Kinder- und Jugendlichen Vorsorge
- Herz- und Kreislaufvorsorge
- Allgemeine Check-ups, z.B. Früherkennungsuntersuchungen
- Schwangerschaftsvorsorge
- Krebsvorsorge, z.B. Haut-, Brust-, Prostatakrebsvorsorge
Wichtig: Auf der Rechnung für Vorsorge darf keine Diagnose stehen, sonst gilt es als Behandlung und kann nicht abgerechnet werden.
Ja, sofern Zahn- und Kieferregulierungen nach einem Unfall nötig werden.
Das E-Rezept wurde für gesetzlich Versicherte zum 1. Januar 2024 eingeführt. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht verpflichtend. Bitte beachten Sie daher:
- Bei Medikamenten-Zuzahlungen brauchen wir die Apothekenquittung mit Ihrem Namen
- Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder bei verordneten Arzneimitteln von Privatversicherten benötigen wir das von der Apotheke bedruckte und quittierte Rezept
- E-Rezepte bekommen Sie oft noch als Papierrezept. Ärzte sind dazu verpflichtet, dieses auf Wunsch auszudrucken - Apotheken jedoch nicht
Achten Sie bitte immer darauf, das E-Rezept direkt nach Ausstellen durch den Arzt in der Apotheke einzulösen. Fehlt Ihr Name auf der Apothekenquittung, reichen Sie bitte das Rezept mit ein.
Nein, Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen übernehmen wir nicht. Dies sind z.B. Nähr- und Stärkungsmittel, kosmetische Mittel, Vitaminpräparate oder Mittel zur Potenzsteigerung, zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel oder Mittel zur Schwangerschaftsverhütung.
Ist Ihre Frage noch nicht dabei? Hier geht es zu allen Fragen & Antworten zum Thema betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeitende.