Auslandsreise-Krankenversicherung.
Im Ausland medizinisch bestens abgesichert.
- Keine Wartezeit
- Als Einzel- und Familienschutz abschließbar
- Für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage
Einfach, schnell, günstig
Wir wollen, dass Sie auf der ganzen Welt sicher unterwegs sind und im Notfall optimalen Schutz haben. Darum ist die Auslandsreise-Krankenversicherung des Münchener Verein besonders günstig und ihr Abschluss ganz einfach. Zusätzlich hilft Ihnen unsere Urlaubscheckliste an alles Wichtige zu denken, um ganz entspannt auf Reisen zu gehen.
Unsere Tarife
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihres Jahresbeitrags Ihr Geburtsjahr ein:
Single | Familie |
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100% Erstattung für:
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Weitere Vorteile:
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--,-- € Jetzt abschließen | --,-- € Jetzt abschließen |
Ihre Leistungen und Vorteile
Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze abschließbar
Nur eine Police für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage
Schutz auf Urlaubs- und Geschäftsreisen
Noch am Reisetag bis zum Antritt der Reise Online-Abschluss möglich
Kostenloser 24-Stunden-Reise-Notruf (+ 49 89 5152-1522), erreichbar an 365 Tagen im Jahr
Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Überblick.
Mit unserer leistungsstarken ReisekrankenVersicherung können Sie bei Reisen im Ausland eine optimale ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen. Genießen Sie das gute Gefühl, auf einen zuverlässigen Versicherungsschutz vertrauen zu können und nicht mit unkalkulierbaren Kosten rechnen zu müssen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann als Single- und als Familienversicherung abgeschlossen werden. Und das leisten wir für Sie:
Single --,-- € | Familie --,-- € | |
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Einzelperson | Familie | |
Im Tarif Familie besteht Versicherungsschutz für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, sowie alle Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit im gemeinsamen Haushalt leben. | ||
Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage | Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage 100% Erstattung | Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage 100% Erstattung |
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Inkl. verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie erstmals während der Auslandsreise ärztlich verordnete Hilfsmittel. Beispiele für Hilfsmittel: Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator in einfacher Ausführung - ausgenommen Sehhilfen, Hörgeräte. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Ärztliche und sonstige medizinische Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland inkl. Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie provisorischer Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, wenn medizinisch notwendig. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport aus dem Ausland sowie Rücktransport einer Begleitperson sofern für diese auch Versicherungsschutz im Tarif Auslandsreise besteht. | ||
Bis 64 Jahre | Bis 64 Jahre 8,40 € | Bis 64 Jahre 18,60 € |
65 bis 74 Jahre | 65 bis 74 Jahre 19,80 € | 65 bis 74 Jahre 39,60 € |
Ab 75 Jahre | Ab 75 Jahre 28,20 € | Ab 75 Jahre 59,40 € |
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod bis max. 5.000 €. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Bestattung im Ausland bis maximal in Höhe der Kosten für die Überführung. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung des versicherten minderjährigen Kindes. | ||
Ja | Ja | |
Kinderbetreuung versicherter minderjähriger Kinder bei Krankenhausaufenthalt der Eltern oder bei Tod bis zur Rückkehr an den ständigen Wohnort des Verstorbenen. | ||
Ja | Ja | |
Die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt wird bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche übernommen. | ||
Ja | Ja | |
Sofern es bei Einreise in das Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt. | ||
24-Stunden-Reise-Notruf-Service | 24-Stunden-Reise-Notruf-Service Ja | 24-Stunden-Reise-Notruf-Service Ja |
Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen Tarif 501 Single (pdf) | Tarif und Bedingungen Tarif 502 Familie (pdf) |
Ihr Jahresbeitrag | --,-- € pro Jahr Online abschließen | --,-- € pro Jahr Online abschließen |
Downloads Auslandsreise-Krankenversicherung.
Starke Leistungen, günstige Beiträge
Altersgruppe | Ausland Single | Ausland Familie |
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0 - 64 Jahre | 8,40 € | 18,60 € |
65 - 74 Jahre | 19,80 € | 39,60 € |
ab 75 Jahre | 28,20 € | 59,40 € |
Fragen und Antworten zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen
- den Namen der behandelten Person,
- die Krankheitsbezeichnungen,
- die einzelnen ärztlichen Leistungen und
- die einzelnen Behandlungstage enthalten.
Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:
- Fragen zu reisemedizinischen Informationen
- Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
- Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
- Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
- Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
- Organisation einer Beisetzung im Ausland
- Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.
Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.
Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslandsreisekrankenversicherungen ab und hält sie auch sinnvoll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.
- In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
- Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar.
Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.
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