ZahnGesund
Rundum-Schutz für Ihre Zähne
- keine Wartezeit
- Alles drin: Zahnersatz, Füllungen, Prophylaxe, Wurzelbehandlungen und Kieferorthopädie
- 5 % Upgrade bei geführtem Bonusheft für die Tarife ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+
Mehr Leistungen für Ihre Zahngesundheit
Zu einem gutem Aussehen gehören gesunde und strahlende Zähne. Doch hochwertiger Zahnersatz oder eine erstklassige Zahnbehandlung sind teuer. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie nur begrenzte Zuzahlungen von Ihrer Krankenversicherung. Mit den neuen Zusatzversicherungen ZahnGesund des Münchner Verein reduzieren Sie Ihre Kosten beim Zahnarzt und profitieren von einer Top-Versorgung für gesunde und schöne Zähne.
Fantastische Vorteile
Günstige Beiträge und hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis
Alles drin: Zahnersatz, Füllungen, Prophylaxe, Wurzelbehandlungen und Kieferorthopädie
Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose für eine schmerzfreie Behandlung
5 % Upgrade bei geführtem Bonusheft für die Tarife ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+
Keine Wartezeit
Ausgezeichneter Versicherungsschutz
mit dem mehrfachen Testsieger
Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 287 Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest (08/2024) ausgezeichnet.
Unsere ZahnGesund Tarife im Vergleich
Hier informieren und gleich online abschließen
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:
ZahnGesund 75+ --,-- € | ZahnGesund 85+ --,-- € | ZahnGesund 100 --,-- € | |
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Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) | Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung | Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung | Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung |
100 % Erstattung | 100 % Erstattung | 100 % Erstattung | |
Wurzel- und Parodontose-Behandlung werden in den Tarifen 577 und 578 ohne GKV-Vorleistung zu 75 % bzw. 85 % erstattet. | |||
bis 75 % Erstattung | 85 % Erstattung | bis 100 % Erstattung | |
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max. 150 € Erstattung | max. 170 € Erstattung | max. 200 € Erstattung | |
Wir erstatten Ihnen in allen drei Tarifen 100 %:
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bis 75 % Erstattung | bis 85 % Erstattung | bis 100 % Erstattung | |
Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder bis 18 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u.
Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer. | |||
bis 75 % Erstattung | bis 85 % Erstattung | bis 100 % Erstattung | |
Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen ab 19 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u.
Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer. | |||
Nein | Nein | bis 200 € | |
Wir übernehmen die Kosten für Zahnbleaching alle 2 Jahre, wenn dieses von einem Zahnarzt durchgeführt oder angeleitet wird. | |||
max. 75 € Erstattung | max. 150 € Erstattung | max. 300 € Erstattung | |
Geleistet wird für schmerzlindernde Maßnahmen während der Behandlung, u.a. auch für Lachgas und Hypnose. | |||
1. Versicherungsjahr | 1. Versicherungsjahr 900 € | 1. Versicherungsjahr 1.000 € | 1. Versicherungsjahr 1.500 € |
1. bis 2. Versicherungsjahr | 1. bis 2. Versicherungsjahr 1.800 € | 1. bis 2. Versicherungsjahr 2.000 € | 1. bis 2. Versicherungsjahr 3.000 € |
1. bis 3. Versicherungsjahr | 1. bis 3. Versicherungsjahr 2.700 € | 1. bis 3. Versicherungsjahr 3.000 € | 1. bis 3. Versicherungsjahr 4.500 € |
1. bis 4. Versicherungsjahr | 1. bis 4. Versicherungsjahr 3.600 € | 1. bis 4. Versicherungsjahr 4.000 € | 1. bis 4. Versicherungsjahr 6.000 € |
ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall | ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt | ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt | ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt |
Vorversicherungszeit | Vorversicherungszeit mind. 12 Monate | Vorversicherungszeit mind. 12 Monate | Vorversicherungszeit mind. 12 Monate |
Unterjährige Vertragswechsel | Unterjährige Vertragswechsel zählt als volles Jahr | Unterjährige Vertragswechsel zählt als volles Jahr | Unterjährige Vertragswechsel zählt als volles Jahr |
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes | Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 70 % | Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 80 % | Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 90 % |
Ja | Ja | Ja | |
Wenn Sie Ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt haben, erhalten Sie ein Leistungs-Upgrade um 5 % für Zahnersatzleistungen in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+. | |||
Keine Wartezeit | Keine Wartezeit Ja | Keine Wartezeit Ja | Keine Wartezeit Ja |
Unfallsofortschutz | Unfallsofortschutz Ja | Unfallsofortschutz Ja | Unfallsofortschutz Ja |
Rechnungen mobil einreichen | Rechnungen mobil einreichen Ja | Rechnungen mobil einreichen Ja | Rechnungen mobil einreichen Ja |
Auszeichnungen | Auszeichnungen | Auszeichnungen | Auszeichnungen |
Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen ZahnGesund 75+ (pdf) | Tarif und Bedingungen ZahnGesund 85+ (pdf) | Tarif und Bedingungen ZahnGesund 100 (pdf) |
Ihr Monatsbeitrag | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen |
Downloads ZahnGesund.
Neue Zahnbehandlungsmethoden direkt mitversichert
Um die Gesundheit Ihrer Zähne bestmöglich zu erhalten, bietet Ihnen ZahnGesund die Kosterstattung für innnovative Behandlungsmethoden und Techniken. Folgende Leistungen sind zum Beispiel mitversichert:
- DENTAL-LASER
- Digitale Volumentomographie
- VECTOR
- DNA-Test
- DROS-Schiene (ZahnGesund 100)
- INVISALIGN-Therapie
Durch unsere zusätzliche Innovations-Garantie sind künftig neu hinzukommende Behandlungsmethoden automatisch mitversichert, sofern sie medizinisch notwendig sind, und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden dürfen.
So haben Sie stets einen modernen Versicherungsschutz, den wir auch für die Zukunft garantieren.
Praxisbeispiele
Rechnen Sie mit uns - diese Erstattungen warten auf Sie:
Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung.
Eine gute Zahnzusatzversicherung wie die ZahnGesund 75 +, die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe, aber auch Kieferorthopädie einschließt, beginnt für Kinder schon unter einem Euro.
Erwachsene, die nicht nur ihren Eigenanteil reduzieren möchten, sondern umfassende Leistungen wie Bleaching, hochwertigen Zahnersatz, kieferorthopädische Maßnahmen oder moderne Laserbehandlungen in Anspruch nehmen möchten, zahlen dann höhere Beiträge.
Für alle, die es gerne ausgewogen halten, bietet der ZahnGesund 85+ ein mehr als gutes Preis-Leistungsverhältnis. Einen Überblick über die Leistungen und Ihre Beitragsprämie können Sie mit dem Beitragsrechner auf unserer ZahnGesund-Seite ermitteln. Geben Sie einfach Ihr Geburtsjahr ein und ermitteln Sie Ihren Beitrag für die drei Tarifvarianten.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss häufig Gesundheitsfragen beantworten. Meistens handelt es sich dabei um Fragen, ob Zähne schon durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden, ob man derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt ist, oder eine Behandlung angeraten wurde. Gesundheitsfragen helfen den Versicherern, das Risiko des Interessenten einzuschätzen und zu prüfen, zu welchen Bedingungen eine Zahnversicherung abgeschlossen kann.
Der Münchener Verein geht bei den neuen ZahnGesund-Tarifen einen anderen Weg. Mittels einer Frage wird lediglich die Anzahl der fehlenden Zähne abgefragt. Ist diese kleiner als 4, kann die Zahnzusatzversicherung bequem online und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Ein fehlender Zahn ist sogar mitversichert, sofern noch keine Behandlung angeraten ist oder bereits begonnen wurde.
Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Dies ist meistens dann der Fall, wenn die Zahnzusatzversicherung sofort für Behandlungen leistet, also keine Wartezeiten vorsieht.
Gäbe es diese Leistungsbeschränkungen in den ersten Vertragsjahren nicht, dann könnten Versicherte direkt nach Vertragsschluss umfangreiche Zahnbehandlungen oder Gebisssanierungen vornehmen lassen, die mit hohen Kosten verbunden wären. Diese Kosten müssten dann bereits bei der Beitragskalkulation mit einfließen, dazu sind die Versicherer verpflichtet. Der Versicherungsbeitrag wäre also deutlich teurer – und das für alle, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten. Unter dem Strich würden dann alle Versicherten diejenigen mitfinanzieren, die ohne Vorversicherungszeit sofort hohe Leistungen in Anspruch nehmen.
Auch bei den Zahnzusatzversicherungen des Münchener Verein sind Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren vorgesehen (s. a. FAQ dazu). Unsere neuen ZahnGesundtarife haben jedoch ein besonderes Feature: wir rechnen Ihnen bei einem Wechsel Ihre Vorversicherungszeit an, die Sie in einer anderen Zahnzusatzversicherung erworben haben.
Für Neueinsteiger lohnt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sichergehen, dass bei den ersten größeren Zahnersatzbehandlungen die Höchstbegrenzungen entfallen sind.
Bei ZahnGesund profitieren Sie von einer Leistung ab dem ersten Tag. Daher gibt es in den ersten Jahren folgende Höchsterstattungen:
ZahnGesund 75+:
- im 1. Versicherungsjahr bis zu 900 €
- im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 1.800 €
- im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 2.700 €
- im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 3.600 €
ZahnGesund 85+:
- im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.000 €
- im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 2.000 €
- im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
- im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 4.000 €
ZahnGesund 100:
- im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.500 €
- im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
- im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 4.500 €
- im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 6.000 €
Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen. Ab dem 5. Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Zahnzusatzversicherung abschließen, stößt in der Regel auf den Begriff „Wartezeiten“. Grundsätzlich bedeutet das, dass Ihnen innerhalb dieses Zeitraums (ab Vertragsschluss) die Kosten für die jeweilige Maßnahme beim Zahnarzt von der Versicherung nicht erstattet werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge (Prophylaxe) beträgt die allgemeine Wartezeit in der Regel drei Monate, bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen Maßnahmen ist diese zumeist mit acht Monaten angesetzt.
Die neuen ZahnGesund-Tarife des Münchener Verein gehen hier einen anderen Weg: Hier bekommen Sie sofort nach Vertragsabschluss Ihre Kosten innerhalb der Leistungsgrenzen erstattet.
Ein Zahnersatz mit einem Implantat ist eine kostenintensive Maßnahme, die schnell bis zu 4.000 € kosten kann. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur mit einem Festzuschuss von ca. 420 €.
In unseren ZahnGesund-Tarifen leisten wir je nach Tarif-Variante
- 75 % im Tarif ZahnGesund 75+
- 85 % im Tarif ZahnGesund 85+
- 100 % im Tarif ZahnGesund 100.
Mit dem Bonusheft-Upgrade können Sie Ihren Eigenanteil in den Tarifen Zahngesund 75+ und Zahngesund 85+ noch einmal um 5 % reduzieren.
Ein ausführliches Kostenbeispiel finden Sie hier.
Zahn-Bleaching ist eine immer beliebter werdende Methode, um die eigene Zahnfarbe künstlich aufzuhellen. Die Gründe dafür können medizinischen Ursprungs sein, wie z.B. eine Aufhellung verfärbter Zähne nach einer Wurzelkanalbehandlung, oder ästhetische Motive, wie der Wunsch nach makellosen, weißen Zähnen.
Mit der ZahnGesund 100 erhalten Sie 200 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren für ein Zahnbleaching – ganz gleich, was Ihre Beweggründe dafür sind.
Grundsätzlich können alle Versicherungen, die der Alters- oder Gesundheitsvorsorge dienen, steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe das der Fall ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen, konkret von den Absetzungsgrenzen ab. Diese wiederum sind bei Ledigen niedriger als verheirateten Paaren. Die Zahnzusatzversicherung wird bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung eingeordnet, da sie der Gesundheitsvorsorge dient. Um diese steuerlich geltend zu machen tragen Sie nur den Jahresbeitrag des Vorjahres in das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein. Die Summe der geleisteten Beitragszahlungen finden Sie in unseren Bestätigungsschreiben, das wir Ihnen jeweils zu Jahresbeginn zusenden.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber "Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung absetzen".
Gesunde und schöne Zähne bis ins hohe Alter – mit sorgfältiger Zahnpflege und regelmäßiger Zahnprophylaxe muss dies kein Wunsch bleiben. Vieles kann man selbst dazu beitragen. Darüber hinaus empfehlen medizinische Experten jährlich zwei professionelle Zahnreinigungen durch einen Zahnarzt vornehmen zu lassen.
Mit unseren ZahnGesund -Tarifen erhalten Sie bis zu 200 € pro Jahr für Zahnreinigung- und Prophylaxe-Behandlungen – je nach gewählter Tarifvariante.
Entspannt wechseln, sofort profitieren
Bereits vorgesorgt und überzeugt von ZahnGesund? Wir rechnen Ihre Versicherungszeit an
Sie haben bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen? Wir rechnen Ihre Vorversicherungszeit bei unmittelbarem Übergang kostenfrei an. So können Sie schneller ohne Leistungsstaffeln die vollen Leistungen unserer ZahnGesund-Tarife genießen. Welche Wechselbedingungen dafür erfüllt sein müssen erfahren Sie aus der untenstehenden Tabelle.
Unsere Wechselbedingungen | ZahnGesund 75+ | ZahnGesund 85+ | ZahnGesund 100 |
Vorversicherungslaufzeit * | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate |
Unterjährige Vertragswechsel * | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr |
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes | mind. 70% | mind. 80% | mind. 90% |
* Hierzu reicht uns der Nachweis Ihrer ununterbrochenen Vorversicherung.
Sie möchten Ihren Zahnschutz individuell zusammenstellen?
Dann sind unsere Tarife der Deutschen ZahnVersicherung genau das Richtige für Sie. Wählen Sie Ihren persönlichen Zahnschutz aus den Bausteinen Zahnbehandlung, Zahnersatz, und Prophylaxe.
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