Auslandsreise-Krankenversicherung.

Im Ausland medizinisch bestens abgesichert.

Auslandsreise-Krankenversicherung.

Im Ausland medizinisch bestens abgesichert.

  • Keine Wartezeit
  • Als Einzel- und Familienschutz abschließbar
  • Für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage

Einfach, schnell, günstig

Wir wollen, dass Sie auf der ganzen Welt sicher unterwegs sind und im Notfall optimalen Schutz haben. Darum ist die Auslandsreise-Krankenversicherung des Münchener Verein besonders günstig und ihr Abschluss ganz einfach. Zusätzlich hilft Ihnen unsere Urlaubscheckliste an alles Wichtige zu denken, um ganz entspannt auf Reisen zu gehen.

 

Ihre Vorteile

  • Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze abschließbar
     

  • Nur eine Police für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage
     

  • Schutz auf Urlaubs- und Geschäftsreisen
     

  • Noch am Reisetag bis zum Antritt der Reise Online-Abschluss möglich
     

  • Kostenloser 24-Stunden-Reise-Notruf (+ 49 89 5152-1522), erreichbar an 365 Tagen im Jahr

Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Überblick.

Mit unserer leistungsstarken ReisekrankenVersicherung können Sie bei Reisen im Ausland eine optimale ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen. Genießen Sie das gute Gefühl, auf einen zuverlässigen Versicherungsschutz vertrauen zu können und nicht mit unkalkulierbaren Kosten rechnen zu müssen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann als Single- und als Familienversicherung abgeschlossen werden. Und das leisten wir für Sie:

Für dieses Alter ist leider kein Online-Abschluss möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter unter der:

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Leistungen

  

Auslandsreise
Single

  

Auslandsreise
Familie

Ihr Jahresbeitrag --,-- € --,-- €

Versicherte Personen

Einzelperson

Familie

Krankenversicherungsschutz privat und beruflich
für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage

100 % Ambulante ärztliche Behandlungen

100 % Stationäre Behandlungen

100 % Zahnärztliche Behandlungen

100 % Auslandsrücktransport

Beiträge

   

Bis 64 Jahre

8,40 €

18,60 €

65 bis 74 Jahre

19,80 €

39,60 €

Ab 75 Jahre

28,20 €

59,40 €

Mehr Leistungen

   

100% Such-, Rettungs- und Bergungskosten

100% Bestattungskosten oder Überführung im Todesfall

100% Rooming-In

Kinderbetreuung

Versicherungsschutz bei Frühgeburten

Leistungen bei Unruhen oder Bürgerkrieg

24-Stunden-Reise-Notruf-Service

Tarife und Bedingungen

Tarif 501

Auslandsreise Single (pdf)

Tarif 502

Auslandsreise Familie (pdf)

Ihr Jahresbeitrag --,-- € --,-- €

 

Online abschließen Online abschließen

Downloads Auslandsreise-Krankenversicherung.

Starke Leistungen, günstige Beiträge

Altersgruppe
Ausland Single
Beitrag (jährl.)
Ausland Familie
Beitrag (jährl.)

0 - 64 Jahre

8,40 € 18,60 €

65 - 74 Jahre

19,80 € 39,60 €

ab 75 Jahre

28,20 € 59,40 €

 

Fragen und Antworten zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Welche Leistungen kann ich über den Reise-Notruf-Service der Reisekrankenversicherung anfragen?

Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:

  • Fragen zu reisemedizinischen Informationen 
  • Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
  • Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
  • Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
  • Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
  • Organisation einer Beisetzung im Ausland 
  • Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslands­reisekranken­versicherungen ab und hält sie auch sinn­voll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen  häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.

  • In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
  • Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar. 

Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.

Bis wann kann ich mich vor einer Auslandsreise versichern?

Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise  können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.

Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.

In welchen Ländern habe ich mit einer Auslandskrankenversicherung Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
 

Wie lange läuft mein Vertrag für eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
 

Ich bin im Ausland erkrankt. Was muss ich im Leistungsfall beachten?

Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen

  • den Namen der behandelten Person,
  • die Krankheitsbezeichnungen,
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen und
  • die einzelnen Behandlungstage enthalten.