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Unsere Servicezeiten: Experten-Beratung Mo-Fr 08:00-19:00

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Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

Pflegezusatzversicherung.

Nicht selten tritt die Situation ein, dass ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird. Überraschend und ohne Vorwarnung.

Mit unserer Pflegeplatz-Garantie möchten wir unsere Kunden unserer Pflegezusatzversicherung entlasten und sie bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit unterstützen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz.

Mit der Deutschen PrivatPflege entscheiden Sie sich für eine hervorragende Pflegezusatzversicherung, die durch Ihre persönliche Kundenkarte abgerundet wird. Viele wertvolle Zusatzleistungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe - jetzt und im Pflegefall.
 

  • 24h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48h-Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
  • Persönliche Pflegehotline durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
  • Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was das Leben auch bereithält, mit unserer Pflegekostenversicherung bleiben Sie flexibel. Sollten Sie einmal finanziell andere Prioritäten haben, z.B. bei

  • Einstieg in die Selbständigkeit,
  • Immobilienfinanzierung,
  • Eltern- oder Pflegezeit,
  • oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit,

so können Sie Ihren Pflegeschutz aussetzen. Geringere Beiträge sichern Ihnen den problemlosen Wiedereinstieg in Ihre ruhende Pflegezusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Ruhezeit kann zweimal für die Dauer von mindestens 6 Monaten und maximal 12 Monaten und ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.

 

 


 

Ambulante Zusatzversicherung.

TCM umfasst ein größeres Leistungsspektrum, zu dem unter anderem diagnostische Verfahren, Akupunktur und Arzneitherapie zählen. Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur sowie Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie). Nicht erstattungsfähig aus dem Tarif Naturmedizin sind Kosten für Bewegungsübungen wie Qigong.

Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können.

Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind immer im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn sie unter den in Nr. 4.2. a) genannten Leistungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind. Sofern Sie eine Leistung aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis in Anspruch nehmen möchten, die nicht in den Tarifbedingungen aufgeführt ist (zum Beispiel Ayurveda, Sauerstofftherapie, Umweltmedizin), wird die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall durch die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. geprüft.

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Zu den jeweiligen naturheilkundlichen Untersuchungen und alternativen Behandlungsmethoden werden entsprechende Abrechnungsvorschläge gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Abrechnung muss demnach im Rahmen der GOÄ erfolgen.

IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Der Tarif Vorsorge schließt diese gesetzliche Versorgungslücke sinnvoll und entlastet Sie finanziell. Bei der Mehrzahl an Leistungen, die aus dem Tarif Vorsorge erstattet werden, handelt es sich um IGeL-Leistungen. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen/Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.

Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de.

 

Nein, die ambulante Zusatzversicherung sieht keine Wartezeiten vor. Ein Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang sofort ab Versicherungsbeginn.


 

Zahnzusatzversicherung.

Ja, Kunststofffüllungen und Inlays aus Edelmetall oder Keramik sind erstattungsfähig.

Nein. Es wird aber empfohlen, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.

Nein, es gibt keine Wartezeiten.

Die Zahnzusatzversicherung sieht eine jährliche Summenbegrenzung je Tarif in den ersten vier Jahren vor, ausgenommen davon ist die Prophylaxe. Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen.  Ab dem fünften Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.

Ja, insbesondere dann, wenn die Krankenkasse nicht leistet. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis maximal bis zu den Höchstsätzen berechnet werden.


 

Auslandsreise-Krankenversicherung.

Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen

  • den Namen der behandelten Person,
  • die Krankheitsbezeichnungen,
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen und
  • die einzelnen Behandlungstage enthalten.
     

Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
 

Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:

  • Fragen zu reisemedizinischen Informationen 
  • Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
  • Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
  • Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
  • Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
  • Organisation einer Beisetzung im Ausland 
  • Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
 

Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise  können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.

Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.

Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslands­reisekranken­versicherungen ab und hält sie auch sinn­voll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen  häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.

  • In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
  • Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar. 

Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.


 

KlinikGesund.

Ja. eine Krankenhauszusatzversicherung kann in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Die Absetzbarkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Einkommen und Ihr Beschäftigungsstatus. Für die meisten Angestellten werden die maximal absetzbaren Beträge oft schon durch die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge erreicht. Das bedeutet, dass Zusatzversicherungen für viele Beschäftigte keinen erheblichen Steuervorteil bringen, da sie bereits über die Grenze des absetzbaren Betrags kommen.

Für Studierende oder gemeinsam veranlagte Ehepartner ergeben sich jedoch günstigere Chancen. Sie können durch den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung eine Steuererleichterung erzielen. Die jährlichen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Krankenhauszusatzversicherung zählt, variieren je nach Beschäftigungsstatus:

  • 1.900 Euro für ledige Angestellte
  • 2.800 Euro für ledige Selbstständige
  • 3.800 Euro für Ehepartner, beide angestellt
  • 5.600 Euro für Ehepartner, beide selbstständig
  • 4.700 Euro für Ehepartner, wenn einer selbstständig und der andere angestellt ist

Ja, eine Krankenhauszusatzversicherung kann sehr sinnvoll sein. Sie bietet erweiterten Schutz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. KlinikGesund bietet Versicherungsschutz für Personen, für die ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. auf freie Heilfürsorge besteht. Für alle, die über die Grundversorgung hinaus wie ein Privatpatient versorgt werden möchten lohnt sich der Abschluss einer stationären Krankenzusatzversicherung. Insgesamt ermöglicht eine Krankenhauszusatzversicherung eine bessere medizinische Versorgung im Krankenhaus und kann je nach individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen eine wertvolle Ergänzung sein.

Eine Krankenhauszusatzversicherung ist ideal für alle, die bei einem Krankenhausaufenthalt großen Wert auf höchsten Komfort und exzellente Behandlung legen. Sie ermöglicht Ihnen eine ruhige Genesung mit erstklassiger medizinischer Versorgung. Mit dieser Zusatzversicherung profitieren Sie von Privatpatienten-Privilegien, wie der privatärztlichen Behandlung (z.B. durch den Chefarzt, Belegarzt) und der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, was zu einem angenehmeren Krankenhausaufenthalt beiträgt.

Unsere Krankenhauszusatzversicherung deckt wichtige Leistungen für einen komfortableren Krankenhausaufenthalt. Sie beinhaltet die freie Wahl von Arzt und Krankenhaus, privatärztliche Behandlung (inklusive Chefarzt, Belegarzt) und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern. Zusätzlich bietet sie ein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf bestimmte Leistungen und deckt im Krankenhaus anfallende Kosten für WLAN-Zugang, Gebühren für Radio- bzw. TV-Empfang sowie den Telefonanschluss. Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss ohne Wartezeit. Zusammen mit unserer 24/7 Gesundheitshotline und dem Spezialisten- und Klinik-Such-Service erhalten Sie rundum Betreuung und Sicherheit.

Die Krankenhauszusatzversicherung des Münchener Verein bietet zahlreiche Vorteile: Sie ermöglicht die freie Wahl des Arztes und Krankenhauses sowie die privatärztliche Behandlung z.B. durch den Chefarzt, Belegarzt. Auch Kosten für ambulante Operationen incl. Vor- und Nachbehandlung werden übernommen. Weiter gewährleistet sie die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern für mehr Privatsphäre und Komfort. Bei Verzicht auf bestimmte Leistungen gibt es ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss ohne Wartezeit. 

Nein, bei unserer Krankenhauszusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Sie profitieren sofort nach Vertragsabschluss vom vollständigen Versicherungsschutz. Dies ermöglicht Ihnen unmittelbare Sicherheit und Leistungsinanspruchnahme im Bedarfsfall.

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer stationären Behandlung die Kosten für die Grundversorgung, also z. B. die Kosten für ein Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Bitte klären Sie die Kostenübernahme der allgemeinen Krankenhausleistungen vorab mit Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung ab. Diese sind im Tarif KlinikGesund nicht erstattungsfähig 

KlinikGesund ergänzt diesen Schutz mit Leistungen wie privatärztlicher Behandlung und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern. 

Die Abrechnung ist ganz einfach: Sie erhalten eine Versichertenkarte zur Vorlage im Krankenhaus, damit kann das Krankenhaus direkt mit uns abrechnen. Alternativ können Sie auch die Rechnung mobil per App einreichen. 

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf die allgemeinen Krankenhausleistungen. Wahlleistungen gehen darüber hinaus und können vom Patienten gewählt werden. Unter Wahlleistungen versteht man beispielsweise die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibett-Zimmer oder die privatärztliche Behandlung z.B. durch Chefarzt oder Belegarzt. Nehmen Sie als Patient Wahlleistungen in Anspruch, müssen Sie die finanziellen Kosten dafür selbst tragen. Mit der Krankenhauszusatzversicherung des Münchener Verein können Sie diese Kosten absichern.

Bei KlinikGesund gibt es keine Wartezeit, d.h. Sie können die Leistungen Ihrer privaten Krankenhauszusatzversicherung sofort nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen.

Die Abrechnung ist ganz einfach: Sie erhalten eine Versichertenkarte zur Vorlage im Krankenhaus, damit kann das Krankenhaus direkt mit uns abrechnen. Alternativ können Sie auch die Rechnung mobil per MV ServiceApp einreichen.
 

Ja, Entbindungen sind mit der KlinikGesund Krankenhauszusatzversicherung des Münchener Verein abgedeckt. Sie erhalten Privatpatientenstatus für stationäre Entbindungen, vorausgesetzt, die Schwangerschaft wurde nicht vor Vertragsabschluss festgestellt.

Ja, mit den KlinikGesund-Tarifen haben Sie als Privatpatient im Krankenhaus die Freiheit, Ihren Arzt und das Krankenhaus selbst zu wählen auch bei ambulanten Operationen.

Bei KlinikGesund bieten wir die Krankenhauszusatzversicherung in zwei preislichen Varianten: Die "Supergünstig"-Variante und die "Anspar"-Variante. Im "Supergünstig"-Tarif beginnen die Preise für Erwachsene bereits ab 11,70 Euro pro Monat für den Komfort-Tarif und  13,40 Euro pro Monat für den Premium-Tarif. Diese Option ist besonders für junge Menschen und Personen mit geringerem Einkommen attraktiv, da sie günstige Beiträge bietet. Hier wird nichts fürs Alter „zurückgelegt“, also ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass der Beitrag sich in vordefinierten Altersschritten erhöht. Die "Anspar"-Variante hingegen legt einen Teil der Beiträge in Form von Alterungsrückstellungen an. Sie zahlen also jetzt etwas mehr und das sorgt dafür, dass ihre Beiträge nicht allein durch das Älterwerden steigen. Ideal für alle, die frühzeitig in ihre Gesundheitsvorsorge investieren möchten.

Die freie Krankenhauswahl bei unserer Krankenhauszusatzversicherung bedeutet, dass Sie das Krankenhaus frei wählen können, in dem Sie behandelt werden möchten, ohne auf ein bestimmtes Netzwerk beschränkt zu sein. Dies ist wichtig, weil Sie Zugang zu spezialisierten Krankenhäusern und Fachärzten erhalten, was Ihre Behandlungsqualität erheblich verbessern kann. Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung deckt auch private Kliniken ab, sodass Sie von höherem Komfort und persönlicher Betreuung profitieren. Ein Krankenhausaufenthalt in bestimmten Krankenanstalten bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung, außer in Notfällen oder bei bestimmten medizinischen Notwendigkeiten.