Häufig gestellte Fragen.

Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.

Pflegezusatzversicherung.

Was verbirgt sich hinter der Pflegeplatz-Garantie?

Nicht selten tritt die Situation ein, dass ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird. Überraschend und ohne Vorwarnung.

Mit unserer Pflegeplatz-Garantie möchten wir unsere Kunden unserer Pflegezusatzversicherung entlasten und sie bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit unterstützen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz.

Welche Zusatzleistungen kann ich mit meiner persönlichen Pflegekarte in Anspruch nehmen?

Mit der Deutschen PrivatPflege entscheiden Sie sich für eine hervorragende Pflegezusatzversicherung, die durch Ihre persönliche Kundenkarte abgerundet wird. Viele wertvolle Zusatzleistungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe - jetzt und im Pflegefall.
 

  • 24h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48h-Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
  • Persönliche Pflegehotline durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
  • Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Was passiert, wenn ich vorübergehend die Beiträge für meine private Pflegezusatzversicherung nicht zahlen kann?

Was das Leben auch bereithält, mit unserer Pflegekostenversicherung bleiben Sie flexibel. Sollten Sie einmal finanziell andere Prioritäten haben, z.B. bei

  • Einstieg in die Selbständigkeit,
  • Immobilienfinanzierung,
  • Eltern- oder Pflegezeit,
  • oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit,

so können Sie Ihren Pflegeschutz aussetzen. Geringere Beiträge sichern Ihnen den problemlosen Wiedereinstieg in Ihre ruhende Pflegezusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Ruhezeit kann zweimal für die Dauer von mindestens 6 Monaten und maximal 12 Monaten und ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.

 
 

 

Ambulante Zusatzversicherung.

Sieht der Produktbaustein Naturmedizin eine TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) Behandlung vor?

TCM umfasst ein größeres Leistungsspektrum, zu dem unter anderem diagnostische Verfahren, Akupunktur und Arzneitherapie zählen. Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur sowie Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie). Nicht erstattungsfähig aus dem Tarif Naturmedizin sind Kosten für Bewegungsübungen wie Qigong.

Welche Naturheilverfahren sind generell erstattungsfähig?

Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können.

Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind immer im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn sie unter den in Nr. 4.2. a) genannten Leistungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind. Sofern Sie eine Leistung aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis in Anspruch nehmen möchten, die nicht in den Tarifbedingungen aufgeführt ist (zum Beispiel Ayurveda, Sauerstofftherapie, Umweltmedizin), wird die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall durch die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. geprüft.

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Zu den jeweiligen naturheilkundlichen Untersuchungen und alternativen Behandlungsmethoden werden entsprechende Abrechnungsvorschläge gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Abrechnung muss demnach im Rahmen der GOÄ erfolgen.

Was sind IGeL-Leistungen und sieht die ambulante Zusatzversicherung hierfür Leistungen vor?

IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Der Tarif Vorsorge schließt diese gesetzliche Versorgungslücke sinnvoll und entlastet Sie finanziell. Bei der Mehrzahl an Leistungen, die aus dem Tarif Vorsorge erstattet werden, handelt es sich um IGeL-Leistungen. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen/Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.

Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de.

 
Gibt es Wartezeiten bei der ambulanten Zusatzversicherung?

Nein, die ambulante Zusatzversicherung sieht keine Wartezeiten vor. Ein Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang sofort ab Versicherungsbeginn.


 

Zahnzusatzversicherung.

Werden auch Kunststofffüllungen übernommen?

Ja, Kunststofffüllungen und Inlays aus Edelmetall oder Keramik sind erstattungsfähig.

Muss bei einer Zahnersatzbehandlung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?

Nein. Es wird aber empfohlen, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.

Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung?

Nein, es gibt keine Wartezeiten.

Gibt es eine Leistungsbegrenzung in den ersten vier Jahren?

Die Zahnzusatzversicherung sieht eine jährliche Summenbegrenzung je Tarif in den ersten vier Jahren vor, ausgenommen davon ist die Prophylaxe. Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen.  Ab dem fünften Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.

Ist Kieferorthopädie mitversichert?

Ja, insbesondere dann, wenn die Krankenkasse nicht leistet. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis maximal bis zu den Höchstsätzen berechnet werden.


 

Auslandsreise-Krankenversicherung.

Welche Leistungen kann ich über den Reise-Notruf-Service der Reisekrankenversicherung anfragen?

Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:

  • Fragen zu reisemedizinischen Informationen 
  • Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
  • Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
  • Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
  • Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
  • Organisation einer Beisetzung im Ausland 
  • Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslands­reisekranken­versicherungen ab und hält sie auch sinn­voll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen  häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.

  • In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
  • Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar. 

Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.

Bis wann kann ich mich vor einer Auslandsreise versichern?

Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise  können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.

Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.

In welchen Ländern habe ich mit einer Auslandskrankenversicherung Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
 

Wie lange läuft mein Vertrag für eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
 

Ich bin im Ausland erkrankt. Was muss ich im Leistungsfall beachten?

Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen

  • den Namen der behandelten Person,
  • die Krankheitsbezeichnungen,
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen und
  • die einzelnen Behandlungstage enthalten.