weltweitPLUS
Auf Reisen rundum abgesichert.
weltweitPLUS
Auf Reisen rundum abgesichert.
- Keine Wartezeit
- Einfacher Online-Abschluss
- Für private und berufliche Reisen
Ihr Extraschutz auf Reisen. Weltweit abgesichert.
Egal ob privat oder beruflich: Bei Reisen ins Ausland gehört eine Auslandskrankenversicherung so selbstverständlich in Ihr Gepäck wie Zahnbürste oder Ausweis. Denn eventuelle Krankheitskosten dürfen die gesetzlichen Kassen meist nur teilweise, häufig jedoch gar nicht erstatten. Und ein Rücktransport nach Deutschland ist generell keine Kassenleistung.
Daher empfehlen wir Ihnen unsere leistungsstarke Auslandskrankenversicherung weltweitPLUS. Der Tarif schützt Sie auf privaten und beruflichen Reisen für bis zu 56 Tage je Reise
Ihre Vorteile
- Günstiger Beitrag
- Keine Gesundheitsfragen
- Keine Wartezeit
- Keine Altersbeschränkung
- Einfacher Online-Abschluss
- Für private und berufliche Reisen
Das PLUS für Ihre Familie
- Mitaufnahme einer Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt des versicherten Kindes bis 16 Jahre
- Mitnahme einer Begleitperson, wenn das versicherte Kind bis 16 Jahre alt ist und rücktransportiert werden muss
- Mitnahme des versicherten Kindes bis 16 Jahre, wenn Sie zurücktransportiert werden müssen und das Kind nicht anderweitig betreut werden kann
- Betreuung des versicherten Kindes bis 16 Jahre, wenn Sie stationär aufgenommen werden müssen und das Kind nicht anderweitig betreut werden kann
weltweitPLUS - 100% Leistung garantiert
Für einen unbeschwerten Urlaub: Die leistungsstarke Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie und Ihre Familie für bis zu 56 Tage je Reise.
Ihre Leistungen im Überblick | |
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Ihr Jahresbeitrag | {{rateMarker_AOK503}} |
Ärztliche Behandlungen inklusive verordneter Arznei-, Verband-, und Heilmittel | 100 %* |
Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Füllungen und Reparaturen | 100 %* |
Krankenhausbehandlungen in öffentlichen und auch privaten Krankenhäusern | 100 %* |
Suche, Bergung und Rettung wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod bis zu 5.000 € | 100 %* |
Rücküberführung nach Deutschland im Todesfall | 100 %* |
Betreuung von versicherten Kindern bis 16 Jahre bei Krankenhausaufenthalt der Begleitperson | 100 %* |
Begleitperson für versicherte Kinder bis 16 Jahre bei Krankenhausaufenthalt oder Rücktransport | 100 %* |
Ihr Jahresbeitrag | {{rateMarker_AOK503}} |
*100 % des erstattungsfähigen Eigenanteils ggf. nach Vorleistung Dritter.
Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten erstattungsfähig sind, die vor Reiseantritt nicht absehbar waren und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland in Anspruch genommen wurden. Länder in denen Sie einen weiteren Wohnsitz haben, gelten nicht als Ausland im Sinne dieses Tarifs.
100% Service für ein gutes Gefühl
- 24-Stunden-Notruf-Service (089/5152-1544)
- Schnelle Kostenerstattung
- Organisation der notwendigen Schritte im Leistungsfall, z. B. Rücktransport nach Deutschland, Notfallbetreuung Minderjähriger
Krank im Urlaub? So geht's weiter
Bei leichteren Erkrankungen sind die Kosten beim Arzt meist überschaubar. Diese Ausgaben finanzieren Sie zunächst vor. Nach
dem Urlaub reichen Sie die Rechnungen beim Münchener Verein ein und erhalten Ihre Erstattung.
In allen anderen Fällen – vor allem bei Krankenhausaufenthalten – haben Sie die Möglichkeit vor Ort die 24-Stunden-Notrufnummer (089/5152-1544) zu wählen. Die Ansprechpartner dort kümmern sich dann um alle notwendigen Schritte.
Top Leistungen. Günstige Beiträge.
Ganz gleich ob ein Autounfall passiert oder eine Verletzung beim Wassersport oder Skifahren – die Behandlungskosten am Urlaubsort und die Transportkosten nach Hause können sehr hoch sein.
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Altersgruppe | Jahresbeitrag |
Bis 60 Jahre | 4,95 € |
Ab 61 Jahre | 14,95 € |
Beispielrechnung weltweitPLUS | |
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Unfall beim Sport im Urlaub, Kreuzbandriss und Operation | 5.400 € |
Unsere Leistung (Tarif weltweitPLUS) | 5.400 € |
Ihr Eigenanteil | 0,00 € |
Fragen und Antworten zu weltweitPLUS.
Allgemeine Fragen
Warum brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Mit der AOK PLUS sind Sie in Deutschland bestens krankenversichert. Selbst im europäischen Ausland übernimmt die AOK unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten. Werden nicht alle Ausgaben erstattet, können Sie diesen „Eigenanteil“ gegenüber Ihrer privaten Auslands-Krankenversicherung geltend machen.
In den meisten Ländern der Welt tragen Sie generell alle Krankheitskosten selbst. Spätestens dann gehört eine gute Versicherung ins Reisegepäck, um sich vor unerwarteten Ausgaben zu schützen.
Bis wann kann ich mich vor einer Auslandsreise versichern?
Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Reiseantritt ist das noch möglich. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.
Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie den Tarif noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.
In welchen Ländern habe ich Versicherungsschutz?
In allen Ländern außerhalb Deutschlands bzw. in allen Ländern, in denen Sie weder Ihren ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (= ab 180 Tagen pro Jahr) haben.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz beim weltweitPLUS?
Die leistungsstarke Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie und Ihre Familie für bis zu 56 Tage je Reise. Können Sie krankheitsbedingt nicht heimkehren, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
Welche Leistungen kann ich über den Reise-Notruf-Service anfragen?
Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1544 vor allem zu diesen Themen:
- Reisemedizinische Informationen
- Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche im Ausland
- Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem ausländischen Krankenhaus
- Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn der Versicherte zurück nach Deutschland transportiert wird oder im Ausland verstirbt
- Organisation der Betreuung eines minderjährigen versicherten Kindes während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
- Organisation einer Beisetzung im Ausland
- Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt
Ich bin im Ausland erkrankt. Was muss ich im Leistungsfall beachten?
Reichen Sie die Originalbelege (Rechnungen, Name der behandelten Person, Krankheit, Liste der ärztlichen Leistungen und Behandlungstage) bei uns ein, sobald Sie zurück in Deutschland sind. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Versicherungsnummer an. Die Anschrift lautet:
Münchener Verein KV a. G., Leistung weltweitPLUS, PF 71 08 80, 60498 Frankfurt
Fragen rund um Reisen und Corona
Besteht Versicherungsschutz, wenn der Aufenthalt z. B. wg. Quarantäne, Ausreiseverbot verlängert werden muss und dann eine Erkrankung auftritt?
Ja, auch in diese Fällen sind Sie über den weltweitPLUS abgesichert.
Wichtig zu wissen: Reisekrankenversicherungen dürfen keine Kosten übernehmen, die durch Quarantäne oder den vorzeitigen Abbruch des Urlaubes entstehen (z.B. Hotel-, Umbuchungs-, bzw. Rückreisekosten).
Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn für das Land eine Reisewarnung vorliegt?
Ja, Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn aufgrund des Coronavirus eine Reisewarnung vorliegt.
Ich habe den weltweitPLUS abgeschlossen. Bin ich versichert, wenn ich im Ausland am Coronavirus erkranke?
Ja, Ihr Tarif übernimmt die Behandlungskosten auch dann, wenn Sie an dem Coronavirus erkranken. Unabhängig davon, ob die WHO die Erkrankung als Pandemie einstuft oder nicht.
Was kann ich tun, wenn ich erkrankt bin? An wen kann ich mich aus dem Ausland wenden?
Der zentrale Reise-Notruf-Service ist rund um die Uhr für Sie da. Sie erreichen ihn unter der Nummer:
+ 49 89 51 52 1544.
Die Mitarbeiter dort sind auch auf aktuelle Fragen zum Corona-Virus vorbereitet und helfen Ihnen gerne und schnell weiter.