Häufig gestellte Fragen.
Finden Sie hier Antworten auf Fragen zu unseren Krankenzusatzversicherungen.
BMW BKK Exklusiv.
- die Beschäftigten der BMW AG in Deutschland sowie der mit der BMW AG im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen in Deutschland,
- die Beschäftigten der BMW BKK,
- die Versicherten der BMW BKK,
- die unter a. und b. genannten Beschäftigten, die in unmittelbarem Anschluss an das Ausscheiden eine Rente oder eine Pension beziehen.
Ist eine dem vorgenannten Berechtigtenkreis zugehörige Person beim Münchener Verein krankenversichert, kann von dieser im Rahmen des Kollektivvertrages Versicherungsschutz mit den nachfolgenden Leistungen auch für ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beantragt und fortgeführt werden. Entsprechendes gilt für unterhaltsberechtigte Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus, solange die Unterhaltsberechtigung gegeben ist.
- Verzicht auf Wartezeiten
- Kein Höchsteintrittsalter
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung
- Kein Risikozuschlag für Brillenträger
- Bei Vorsorge keine Altersbegrenzung und kein starrer Leistungskatalog
- Sicherheits-Garantie: Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
- 6-Monate-Geld-zurück-Garantie: verlängertes Widerrufsrecht
- Assistance-Leistung: Zahnexperten-Hotline, Gesundheitsportal
Keine.
Ja. die versicherten Leistungen gelten im Rahmen der Tarifbedingungen des BMW BKK Exklusiv weltweit.
Die Leistungen des Kollektivvertrages entfallen für die im Vertrag versicherten Personen zum Ende des Monats, in dem die Zugehörigkeit einer versicherten Person zum Berechtigtenkreis endet sowie mit der Beendigung des Kollektivvertrages. Der Krankenversicherungsvertrag nach Tarif BMW BKK Exklusiv endet dann.
Ambulante Zusatzversicherung.
TCM umfasst ein größeres Leistungsspektrum, zu dem unter anderem diagnostische Verfahren, Akupunktur und Arzneitherapie zählen. Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur sowie Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie). Nicht erstattungsfähig aus dem Tarif Naturmedizin sind Kosten für Bewegungsübungen wie Qigong.
Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können.
Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind immer im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn sie unter den in Nr. 4.2. a) genannten Leistungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind. Sofern Sie eine Leistung aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis in Anspruch nehmen möchten, die nicht in den Tarifbedingungen aufgeführt ist (zum Beispiel Ayurveda, Sauerstofftherapie, Umweltmedizin), wird die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall durch die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. geprüft.
Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Zu den jeweiligen naturheilkundlichen Untersuchungen und alternativen Behandlungsmethoden werden entsprechende Abrechnungsvorschläge gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Abrechnung muss demnach im Rahmen der GOÄ erfolgen.
IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.
Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Der Tarif Vorsorge schließt diese gesetzliche Versorgungslücke sinnvoll und entlastet Sie finanziell. Bei der Mehrzahl an Leistungen, die aus dem Tarif Vorsorge erstattet werden, handelt es sich um IGeL-Leistungen. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen/Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.
Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de.
Nein, die ambulante Zusatzversicherung sieht keine Wartezeiten vor. Ein Leistungsanspruch besteht im tariflichen Umfang sofort ab Versicherungsbeginn.
Zahnzusatzversicherung.
Ja, Kunststofffüllungen und Inlays aus Edelmetall oder Keramik sind erstattungsfähig.
Nein. Es wird aber empfohlen, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.
Nein, es gibt keine Wartezeiten.
Die Zahnzusatzversicherung sieht eine jährliche Summenbegrenzung je Tarif in den ersten vier Jahren vor, ausgenommen davon ist die Prophylaxe. Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Behandlungen. Ab dem fünften Jahr leistet der Münchener Verein unbegrenzt.
Ja, insbesondere dann, wenn die Krankenkasse nicht leistet. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis maximal bis zu den Höchstsätzen berechnet werden.
Auslandsreise-Krankenversicherung.
Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen
- den Namen der behandelten Person,
- die Krankheitsbezeichnungen,
- die einzelnen ärztlichen Leistungen und
- die einzelnen Behandlungstage enthalten.
Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:
- Fragen zu reisemedizinischen Informationen
- Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
- Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
- Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
- Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
- Organisation einer Beisetzung im Ausland
- Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.
Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.
Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslandsreisekrankenversicherungen ab und hält sie auch sinnvoll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.
- In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
- Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar.
Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.